Borler /Vulkaneifelkreis – Nach Freitodankündigung: mit einer Schusswaffe eine lebensbedrohliche Kopfverletzung beigebracht

RLP-24 - Polizei - AktuellBorler (RLP) – Der 43-jährige Mann, der in der vergangenen Nacht den Einsatz von Spezialkräften der Polizei im Eifelort Borler ausgelöst hatte, hat sich offenbar selbst mit einer Schusswaffe eine lebensbedrohliche Kopfverletzung beigebracht.

Der Mann war von den Spezialkräften röchelnd in der Wohnung auf dem Boden liegend gefunden worden, nachdem sie sich gegen 5 Uhr Zugang zu der Wohnung verschafft hatten. Die Beamten hatten bei ihrem Einsatz keinen Gebrauch von ihren Schusswaffen gemacht.

Der 43-Jährige wurde sofort notärztlich versorgt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Bei einer eingehenden Untersuchung wurde dort die lebensbedrohliche Schussverletzung festgestellt.

Bei den anschließenden Ermittlungen und Durchsuchungen durch Beamte der Kriminaldirektion Trier wurden mehrere Lang- und Kurzwaffen sowie Munition und weitere Gegenstände sichergestellt. Der Polizeieinsatz war am späten Mittwochabend, 1. April, angelaufen, nachdem ein Bekannter des 43-Jährigen die Polizei über die Freitodabsichten des Mannes informiert hatte.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass er gegenüber einer Zeugin einen Amoklauf angedroht hatte. Nachdem zweifelsfrei feststand, dass sich der Mann in der Wohnung seiner Mutter in Borler aufhielt und davon auszugehen war, dass er bewaffnet war, wurden Spezialkräfte herangeführt.

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Herausgebende Stelle: Kriminaldirektion Trier

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Autor: Team Hessen-Tageblatt