Frankfurt am Main – Bürgermeister Becker richtet Schreiben an Bundesregierung: Ausländische Gesetze dürfen keine Grundlage für Bruch deutschen Rechts sein

Hessen-Tageblatt - Presseportal - Frankfurt am Main -Frankfurt am Main – (kus) Mit Urteil vom Donnerstag, 16. November, (Aktenzeichen 2-24 O 37/17) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Ansprüche eines Israelischen Staatsbürgers gegenüber einer kuwaitischen Airline auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurückgewiesen. Die Fluggesellschaft Kuwait Airways hatte sich geweigert, den Passagier vom Frankfurter Flughafen aus zu befördern und berief sich dabei auf ein kuwaitisches Gesetz, das dies bei Strafandrohung verbiete.

Bürgermeister und Beteiligungsdezernent Uwe Becker erneuerte heute seine Forderung an den Bund, der kuwaitischen Airline Start- und Landerechte zu entziehen und richtete ein Schreiben an den geschäftsführend für den Verkehr zuständigen Bundesminister Christian Schmidt.

„Die Empörung über das diskriminierende Verhalten der Airline, wie sie bereits vor dem Urteil öffentlich von verschiedenen Seiten vorgetragen wurde, ist absolut berechtigt. Doch hat das zwischenzeitlich ergangene Urteil zusätzlich für Unverständnis gesorgt, auch wenn dieses noch nicht rechtskräftig ist. Nach meiner Meinung sollte eine Airline, die Antisemitismus und Diskriminierung praktiziert, indem sie die Beförderung israelischer Passagiere verweigert, weder in Frankfurt noch auf einem anderem deutschen Flughafen starten oder landen dürfen. Kuwaitische Gesetze, die tief antisemitisch sind, indem sie die Beförderung von Israelis verbieten, dürfen nicht als rechtliche Grundlage akzeptiert werden, um die Verletzung deutschen Rechts oder internationaler Standards zu legitimieren. Wenn kuwaitischen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, israelische Staatsbürger in Deutschland mit Verweis auf kuwaitische Gesetze zu diskriminieren, öffnet dies Tür und Tor für die Entrechtung von Menschen auf deutschem Boden. Im vorliegenden Fall bezieht sich die Diskriminierung auf das grundsätzliche Beförderungsgebot, wie es im Luftfahrtrecht vorgesehen ist. Doch nach der gleichen Begründung ließen sich viele weitere Formen der Diskriminierung von israelischen Staatsbürgern in Deutschland vorstellen. Dies darf nicht zugelassen werden“, sagt Becker.

„Sollte das Urteil auch in den weiteren Instanzen Bestand haben, wäre aus meiner Sicht der Gesetzgeber gefordert, um Diskriminierung auf deutschem Boden mit Verweis auf ausländische Gesetze zu unterbinden. Für die besagte Airline sollte es jedoch zeitnah zu einem Entzug der hiesigen Start- und Landerechte kommen“, schreibt Bürgermeister Uwe Becker an die Bundesregierung.

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Autor: Team Hessen-Tageblatt