Heppenheim – Neue Parkausweise für die Bewohnerparkzonen 2018 – erstmals auch online

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Für die Bewohner der Bewohnerparkbereiche:

A: Altstadt/ Graben

B: Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße

C: Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/
Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/ In der Krone/ Bahnhofstraße/ Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/ Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)

besteht ab sofort die Möglichkeit, neue Parkausweise für das Jahr 2018 zu beantragen.

Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung muss der Personalausweis und der Fahrzeugschein vorgelegt werden.

Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Der Antrag kann nur unter Vorlage des Gewerbescheines und nur beim Ordnungsamt gestellt werden.

Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/ Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2017 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2018.

Die Bewohnerparkausweise können ab sofort auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) ist unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Bürgerservice das Onlineformular verfügbar.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00 €), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2018 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für Handwerker besteht außerdem die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise zu beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.

Kontakt: Bürgerbüro

Telefon 06252 13-3012

Sprechzeiten:

Mo. – Mi. 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Do. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

1.+3. Sa. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt: Ordnungsamt

Dominik Trares Telefon 06252 13-1215

Sprechzeiten: Mo. – Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung

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Urheber: FB1 / Allgemeine Verwaltung
Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle

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Autor: Team Hessen-Tageblatt