Rhein-Sieg-Kreis – Änderungen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises ab 2014/2015: online-Abmeldung, Kennzeichen behalten, Reifendruckkontrollsystem

Deutschland-24.com - Rhein-Sieg-Kreis - Aktuell -Rhein-Sieg-Kreis (NRW) – (hei) . Nicht erst zum Jahreswechsel stehen Änderungen für die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter an. Bereits seit 1. November 2014 gilt eine EU-Richtlinie zum Reifendruckkontrollsystem. Seit diesem Stichtag müssen alle Personenkraftwagen (PKW), die erstmals zugelassen werden, ein so genanntes Reifendruckkontrollsystem nachweisen können.

„Dieses warnt den Fahrer oder die Fahrerin bei einer Abweichung des Luftdrucks im Reifen. Das Reifendruckkontrollsystem dient der Sicherheit und gewährleistet einen optimalen Kraftstoffverbrauch“, erläutert Harry Heidemann, Abteilungsleiter im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, die neue Regelung. Bei der Fahrzeugzulassung werden Nachweise vom Hersteller oder vom Autohaus beziehungsweise Verkäufer benötigt, dass das Fahrzeug ein solches Reifendruckkontrollsystem besitzt; dies gilt für neue Fahrzeuge mit Typgenehmigungsnummer vor dem 1.November 2012, die bislang nicht zugelassen waren. Fabrikneue Fahrzeuge benötigen diesen Nachweis nicht; dieser ist bereits in der generellen Typgenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes enthalten. Fahrzeuge, die schon vor dem 1. November 2014 zugelassen waren, benötigen das Reifendruckkontrollsystem nicht und müssen es insofern auch nicht nachweisen.

Eine weitere Neuerung betrifft die online-Abmeldung. PKWs, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen werden, können im kommenden Jahr online abgemeldet werden. Dies erfolgt im Internet über ein vom Kraftfahrtbundesamt eingerichtetes Portal. Der Gang zum Straßenverkehrsamt erübrigt sich.

Damit dies funktioniert, werden ab 1. Januar 2015 bei der Fahrzeugzulassung auch schon neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit verdeckten Sicherheitscodes verwendet. Diese sind neben dem neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion Voraussetzung für die online-Abmeldung. Das ist der erste Schritt zur online-Fahrzeugzulassung, dem sogenannten i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung).

Weitere Informationen zur online-Abmeldung gibt es im Internet unter dem Link: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/internebasierte-fahrzeugzulassung.html.

Ab 1. Januar 2015 neu ist auch die Möglichkeit, das Kennzeichenschild bundesweit zu behalten. Bereits seit geraumer Zeit war es innerhalb Nordrhein-Westfalens möglich, Kennzeichen und Schild beim Umzug in einen anderen Kreis zu behalten. Zukünftig entscheidet der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin selbst, ob das bisherige Kennzeichenschild behalten oder gewechselt werden soll. Aber auch wenn Kennzeichen und Schild gleich bleiben, muss das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt umgemeldet werden.

Namens- oder Anschriftenänderungen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises können weiterhin in den Rathäusern der Städte und Gemeinde durchgeführt werden. Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter dem Link:
http://wwww.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt36/artikel/08577/index.shtml

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Text: Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

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Autor: Team Hessen-Tageblatt