Westpfalz – Ermahnung der Polizei: Keine böse Weihnachtsüberraschung erleben

gedeckter und weihnachtlich dekorierter Tisch
Vorsicht: Weihnachtsfeiern, Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.

Westpfalz (RLP) – Alkoholkonsum gehört zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr, insbesondere bei den schweren Verkehrsunfällen.

Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit finden in den Dezembertagen zum Jahresausklang viele betriebliche und private Weihnachtsfeiern statt. Dabei wird oftmals „tief ins Glas geschaut“.

Vorsicht: Weihnachtsfeiern, Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.

Auch in diesem Jahr führt die Polizei in der Westpfalz speziell in der Vorweihnachtszeit Alkoholkontrollen durch. Damit schützt die Polizei andere Verkehrsteilnehmer, die durch betrunkene Fahrer gefährdet oder verletzt würden.

Denken Sie dran:

Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen! Je nach den Umständen liegt diese Fahruntüchtigkeit bereits ab 0,3 Promille vor. Ab 1,1 Promille muss der Fahrzeugführer mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe rechnen.

Die Polizei empfiehlt dringend:

Wer bei Weihnachtsfeiern oder sonstigen Festen und Feiern Alkohol trinkt, sollte sein Fahrzeug stehen lassen, Fahrgemeinschaften nutzen oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen umsteigen! Vorbildliche Betriebe besprechen mit den Gästen die Heimfahrt oder organisieren Fahrgelegenheiten.

Setzen Sie sich nicht alkoholisiert hinters Steuer und erleben Sie keine böse Weihnachtsüberraschung!

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Herausgebende Stelle: Polizeipräsidium Westpfalz

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Autor: Team Hessen-Tageblatt