Wiesbaden – Wiesbadener Jugendparlament geht in die fünfte Runde

Hessen-Tageblatt - News und Themen - WiesbadenWiesbaden – „Deine Stadt, deine Pläne, dein Parlament. Kandidiere jetzt für das Wiesbadener Jugendparlament!“ – unter diesem Motto läuft noch zehn Tage die Bewerbungsfrist für das Jugendparlament (JuPa), das am 1. März 2018 bereits zum fünften Mal seit 2009 gewählt wird.

Bis zum Freitag, 29. Dezember, können sich alle Wiesbadener Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren bewerben. Den Bewerbungsvordruck gibt es im Internet auf www.wiesbaden.de, Suchwort Jugendparlamentswahl. Gewählt wird das JuPa von den Wiesbadener Jugendlichen, es sind 31 Plätze zu vergeben und die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

„Das aktuelle Jugendparlament hat in den zwei Jahren viele Erfolge und Fortschritte gefeiert. Wir haben beispielsweise maßgeblich an den Beschlüssen des Stadtparlaments für öffentliches WLAN und Mülltrennung an Schulen mitgearbeitet und die ‚Youthbank‘ übernommen. Außerdem haben wir Sitzungsgeld und Antragsrecht im Stadtparlament für das Jugendparlament durchsetzen können“, so der aktuelle Vorsitzende Silas Gottwald.

Neben der Arbeit im Stadtparlament und in den Ausschüssen arbeitet das Jugendparlament auch abseits des Rathauses für die Jugendlichen in Wiesbaden. 2017 wurden unter anderem drei Partys für ein besseres Nachtleben in der Landeshauptstadt veranstaltet und auf Festivals, wie dem Youth Culture Festival, war das Jugendparlament in den vergangenen beiden Jahren auch präsent.

Hintergrund:
Alle zwei Jahre wählen die wahlberechtigten Jugendlichen in Wiesbaden ihre Interessenvertretung, das Wiesbadener Jugendparlament. Grundlage für die Wahl des Jugendparlaments ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Das erste Jugendparlament wurde in Wiesbaden am 26. November 2009 gewählt.

Das Jugendparlament besteht aus 31 unmittelbar gewählten Mitgliedern, die die Interessen der Wiesbadener Jugendlichen gegenüber den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten vertreten. Seine Mitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Wahlberechtigt sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen 14 und 21 Jahre alt sind, unabhängig von ihrer Nationalität.

Die Wahl zum Jugendparlament wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Das heißt, jede und jeder Wahlberechtigte bekommt die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt und kann durch Zurücksendung der Briefwahlunterlagen an der Wahl teilnehmen.

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Autor: Team Hessen-Tageblatt