
„In der Zeit vom 22. Dezember bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Außenprüfungen absehen. Damit wollen wir unseren kleinen Beitrag zu einer friedvollen und besinnlichen Weihnachtszeit leisten.“, so Prof. Dr. Unland. Ausnahmen von dieser Regelung lässt der Finanzminister nur zu, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.
Der Finanzminister weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden.
Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.
—
Text: Medienservice Sachsen.
http://www.medienservice.sachsen.de/








