Schlagwort: An „stillen Tagen“
Amberg – Die Stadt erinnert an die Einhaltung des Feiertagsgesetzes – An „stillen Tagen“ ist das Tanzen nicht erlaubt – Am Karfreitag gilt darüber hinaus ein Musikverbot
19. März 2015
Amberg (BY) – Angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage erinnert die Stadt Amberg daran, dass das geltende Feiertagsgesetz auf jeden Fall eingehalten werden muss. Dieser gesetzlichen Bestimmung entsprechend sind an sogenannten „stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste…