Unser Hessenland - Stadtnachrichten Frankfurt am Main -

Frankfurt am Main – Wahlberechtigte können der Weitergabe persönlicher Daten widersprechen

Frankfurt am Main – (kus) Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. In den sechs Monaten davor – also ab März – dürfen Parteien und Träger von Wahlvorschlägen Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahlberechtigten erhalten. Die Gruppenzusammensetzung bestimmt sich…