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Bayreuth – Hinweis: Regelungen für Tanz- und Sportveranstaltungen in der Karwoche

BAYREUTH (BY) – Gründonnerstag, 2. April, Karfreitag, 3. April, und Karsamstag, 4. April, gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „Stille Tage“. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind an solchen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt bleibt….