
„Wir bitten die Anwohner, im genannten Reinigungszeitraum ihre Fahrzeuge an einem anderen Ort abzustellen. Nur dann können die Kehrmaschinen auch gründlich sauber machen“, erklärt Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.
Wird eine Straße nur teilweise von der öffentlichen Straßenreinigung übernommen oder erscheint nicht im Straßenreinigungskalender, so sind die angrenzenden Anlieger für die Reinigung selbst zuständig. Weitere Informationen gibt es am Abfall-Info-Telefon (0351) 4 88 96 33 oder per Mail: abfallberatung@dresden.de.
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Text: Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit







