Wien (A) – MPC-Holland-Fonds: Urteil gegen Volksbank Ried

VKI gewinnt Klage und verlängert Frist zur Teilnahme an Sammelaktion

News-Welt24 - Wien - Aktuell -Wien (A) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -im Auftrag des Sozialministeriums – Musterprozesse rund um die ins Trudeln gekommene MPC Holland Immobilienfonds gegen Banken und gegen den Emittenten MPC (in Österreich vertreten durch CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation). Das Landesgericht Ried im Innkreis hat gestern in einer solchen Klage des VKI gegen die Volksbank Ried der geschädigten Anlegerin über 16.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der VKI bietet Anlegern bei geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds sowie bei Lebens-Versicherungs-Fonds der Firma MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, die sich durch MPC oder eine Tochterfirma beim Investment in diese Fonds falsch informiert sehen, an, sich als Privatbeteiligte dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Privatbeteiligte anzuschließen. Wegen des anhaltend großen Andranges hat der VKI die Frist zur Einmeldung über www.verbraucherrecht.at auf 31.1.2015 verlängert.

Die Anlegerin – Ordinationsgehilfin und später Hausfrau – wollte im Jahr 2003 für ihre private Pension vorsorgen. In der Folge hatte ihr ein Bankberater eine Beteiligung am 47. Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH&Co KG angeraten. Die Anlegerin investierte im Dezember 2003 20.000 Euro in den Fonds und zahlte ein Agio von 5 Prozent (1.000 Euro).

Der Berater hat der Anlegerin anhand der Unterlagen der Emittentin MPC („Das Sicherheitskonzept“, „Das Renditekonzept“ und „Der Inflationsschutz“) die Anteile am „geschlossenen Immobilienfonds“ als sicher angeboten und über das Risiko eines Totalverlustes nicht informiert. Auch über Risiken durch „höhere Fremdfinanzierung“ oder höhere Weichkosten“ wurde nicht gesprochen. Der Bankberater hat überdies – ebenfalls anhand der Verkaufsprospekte der MPC – „7% Ausschüttungen“ (und mehr) pro Jahr in Aussicht gestellt. Der Berater hat weder darauf hingewiesen, dass diese „Ausschüttungen“ jedenfalls in der Anfangsphase keine „Gewinne“ seien, noch, dass solche „Ausschüttungen“ zurückgefordert werden könnten.

Für die Anlegerin war es daher überraschend, als der Fonds ab 2011 zu „schwächeln“ begann, „Auszahlungen“ einstellte und heute offen von einer drohenden Insolvenz gesprochen wird. Die Anlegerin müsse – so die Aufforderung der TVP Treuhand (Tochter der MPC) – die erhaltenen Ausschüttungen bis 31.12.2014 zurückzahlen, sonst werde die drittfinanzierende Bank diese Ausschüttungen eintreiben.

Bilanz für die Anlegerin: 21.000 Euro sind verloren. Die erhaltenen „Ausschüttungen“ werden zurückgefordert. Aus der Pensionsvorsorge wurde ein Desaster.

Der VKI ließ sich die Schadenersatzansprüche gegen die Bank abtreten und reichte Klage gegen die Volksbank Ried ein. Die Emittentin MPC schloss sich durch ihre Österreich-Tochter (CPM Anlagen Vertrieb GmbH in Liquidation) dem Verfahren auf Seite der beklagten Bank an. Nun war die Rede davon, dass die Anlegerin ohnehin alles durchschaut habe, dass sie ein Mitverschulden treffe und bereits eine Verjährung eingetreten sei.

Das Landesgericht Ried im Innkreis hat nach einem sorgfältigen Verfahren nun der Anlegerin den gesamten Schadenersatz zugesprochen. Hätte Sie gewusst, dass ein Totalverlustrisiko drohe und sie „Ausschüttungen“ zurückzahlen müsse, hätte die Anlegerin den Vertrag nie abgeschlossen. Die Beratung war eine klassische Fehlberatung und die Bank haftet daher für das Verschulden ihres Mitarbeiters.

„Beim VKI haben sich bislang rund 1.300 Personen gemeldet, die sich durch den Erwerb von MPC-Fonds geschädigt sehen. Gegen verschiedene Rechtsträger und Personen aus dem MPC-Imperium sind Erhebungen der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft anhängig. Der VKI verlängert aufgrund des starken Andrangs erneut die Frist für Anleger über die Weihnachtsfeiertage hinaus, sich als Privatbeteiligte über den VKI dem Strafverfahren anzuschließen“, informiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Die Staatsanwaltschaft untersucht die Verdachtslage, die Beschuldigten haben das Recht auf die Unschuldsvermutung.“

SERVICE: Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext abrufbar; dort finden sich auch die weitergehenden Informationen zur Sammelaktion. Neue Frist: 31.1.2015.

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