
Die Wahlhelfer werden für ihre Tätigkeit geschult und erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Grundsätzlich kann jede Person, die wahlberechtigt ist, in einem Wahlvorstand helfen. Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein. Die Wahlvorstände werden so zusammengestellt, dass sich darin immer auch erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahlauszählung teilgenommen haben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Wahlamt im Rathaus, Zimmer 10, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein oder unter der Telefonnummer 06123 697-170 oder per Mail wahlamt@eltville.de melden.
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Text: Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein








