
Die Parkberechtigungen werden an der Pforte des Neuen Rathauses ausgegeben: Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ausweisberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den Bereichen Alfred-Stumpf-Straße, Grafen-von-Rieneck-Straße, Ottenhof, Kirchplatz, Fischerviertel, Obere Brückenstraße, Vorstadtstraße bis Hausnummer 10, Kaplan-Höfling-Straße oder Am Kaibach.
Jeder Ausweisinhaber kann sein Fahrzeug auf allen ausgewiesenen Bewohner-Parkplätzen abstellen. Ein Teil der Parkplätze ist rund um die Uhr, ein anderer Teil nachts und an Wochenenden für die Altstadtbewohner reserviert.
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Text: Stadt Lohr






