Lohr am Main (BY) – Die Parkberechtigungen für Anwohner der Altstadt für das Jahr 2014 laufen zum 31. Dezember ab. Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Bewohner-Parkausweis besitzen und mit Hauptwohnsitz in der Altstadt gemeldet sind, werden gebeten ihren Ausweis für 2015 abzuholen und die alten Bescheinigungen zurück zu bringen.
Die Parkberechtigungen werden an der Pforte des Neuen Rathauses ausgegeben: Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ausweisberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den Bereichen Alfred-Stumpf-Straße, Grafen-von-Rieneck-Straße, Ottenhof, Kirchplatz, Fischerviertel, Obere Brückenstraße, Vorstadtstraße bis Hausnummer 10, Kaplan-Höfling-Straße oder Am Kaibach.
Jeder Ausweisinhaber kann sein Fahrzeug auf allen ausgewiesenen Bewohner-Parkplätzen abstellen. Ein Teil der Parkplätze ist rund um die Uhr, ein anderer Teil nachts und an Wochenenden für die Altstadtbewohner reserviert.
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Text: Stadt Lohr