Wiesbaden – Hinweis zur Erreichbarkeit der Stadtverwaltung zwischen den Jahren

Hessen-Tageblatt - News und Themen - WiesbadenWiesbaden – Hinweis: Die Ämter und Einrichtungen sowie die Ortsverwaltungen der Stadtverwaltung Wiesbaden haben, wie in der Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit festgelegt, von Mittwoch, 27. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, geschlossen.

Zum besseren Service für Bürgerinnen und Bürger sind folgende Ämter und Behörden zwischen den Jahren teilweise trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet: Die Telefonzentrale im Rathaus, Telefon (0611) 310, ist am Mittwoch und Donnerstag, 27. und 28. Dezember, von 8 bis 14 Uhr, sowie am Freitag, 29. Dezember, von 8 bis 13 Uhr, besetzt. Die Pforte des Rathauses hat am Mittwoch, 27. Dezember, von 7 bis 16 Uhr geöffnet, dort erhalten Bürgerinnen und Bürger erste Auskünfte für ihre Anliegen.

Die Abteilung Gewerbewesen und Veranstaltungsbüro ist vom 27. bis 29. Dezember geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.

Das Zentrale Bürgerbüro ist am Samstag, 23. Dezember, und am Samstag, 30. Dezember, geschlossen und telefonisch nicht erreichbar. Vom 27. bis 29. Dezember ist das Zentrale Bürgerbüro von 8 bis 14 Uhr geöffnet.

Das Fundbüro ist vom 27. bis 29. Dezember geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.

Die Gewerbemeldestelle ist vom 27. bis 29. Dezember geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.

Das Standesamt ist für Notfälle, insbesondere im Urkundenservice und für Sterbefälle geöffnet: am Mittwoch, 27. Dezember, von 8 bis 14 Uhr; am Donnerstag, 28. Dezember, von 8 bis 12 Uhr sowie am Freitag, 29. Dezember, von 8 bis 12 Uhr. Trautermine bestehen wie vereinbart.

Die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde ist vom Samstag, 23. Dezember, bis Dienstag, 26. Dezember, und am Samstag, 30. Dezember, geschlossen und telefonisch nicht erreichbar. Am Donnerstag, 28. Dezember, ist die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde ab 13 Uhr telefonisch nicht erreichbar.

Das Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge sowie das Amt für Soziale Arbeit stellen den Dienstbetrieb vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar ein. Am Donnerstag, 28. Dezember, wird ein Notdienst für folgende Bereiche: Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialdienst Asyl, Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Kommunales Jobcenter – Leistungen zum Lebensunterhalt, Wohnungsnotfallhilfen und Bezirkssozialarbeit im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 von 9 bis 12 Uhr angeboten. Die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter den Rufnummern (0611) 316227, 316228 und 316229 gewährleistet.

Hintergrund:
Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird, wenn er – ohne Berücksichtigung des 24. und 31. Dezember – an drei Arbeitstagen ausfällt.

 

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Autor: Team Hessen-Tageblatt