Österreich – Migrationspolitik – Mikl-Leitner: Abgestimmte Zuwanderung nützt Österreich

Oppositionsparteien kritisieren im Hauptausschuss die heimische Migrationspolitik

Alpenland-News.com - Wien - Aktuell -Wien (A) – (PK). Die Niederlassungsverordnung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stieß, ähnlich wie in den Vorjahren, auch im heutigen Hauptausschuss des Nationalrats auf Kritik der Opposition. Dem Verordnungsentwurf stimmte im Ausschuss eine Mehrheit aus SPÖ, ÖVP, Team Stronach und NEOS zu. Für die Grünen ist das gesamte österreichische Fremdenrecht zu schwerfällig, da unübersichtlich gestaltet, der FPÖ ist vor allem die Senkung der Arbeitslosenrate unter den ÖsterreicherInnen ein Anliegen, weswegen sie generell die Niederlassungsverordnung ablehnt. Seitens der NEOS wurde zwar grundsätzliche Zustimmung signalisiert, die Fraktion vermisst aber Erleichterungen zum Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Im Detail plädierte Christoph Vavrik (N) für weniger bürokratische Hürden zur Erteilung dieses Aufenthaltstitels für Fachkräfte, zudem sollte auch Personen mit Bachelor-Abschluss die Rot-Weiß-Rot-Card zugestanden werden. Tanja Windbüchler-Souschill (G) sah in den Quotenregelungen der Niederlassungsverordnung die „Schwerfälligkeit“ des heimischen Fremdenrechts widergespiegelt. Hier brauche es ein transparentes und einfach zu handhabendes Gesetzeswerk, so die Grüne Abgeordnete. Insgesamt einen falschen Ansatz in der Zuwanderungspolitik machte Reinhard Eugen Bösch (F) in der Verordnung aus, da sie keine Mechanismen zur Senkung der Arbeitslosigkeit in Österreich beinhalte.

Die Zuwanderungskontingente entsprächen immer dem tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft in Österreich, hielt Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner demgegenüber fest. Auch für nächstes Jahr seien die Zahlen mit den Bundesländern abgeklärt. ÖVP-Mandatar Hermann Schultes unterstrich ebenfalls, angesichts des oftmaligen Mangels ausreichend qualifizierter Arbeitskräfte im EU-Raum sei Österreich auf Drittstaatenangehörige, die hier arbeiten wollen, angewiesen.

In Richtung Grüne betonte Mikl-Leitner, insgesamt handle es sich beim Fremdenrecht um eine komplexe Materie, die sich auch in einem einzigen Gesetz nicht anders darstellen würde. Letztendlich sei der Praxisbezug in den Bestimmungen entscheidend. Zum Thema Rot-Weiß-Rot-Karte versicherte die Ministerin den NEOS, an Verbesserungen werde laufend gemeinsam mit den Sozialpartnern gearbeitet, Ergebnisse sollten in den nächsten Monaten vorliegen. Ungeachtet dessen biete diese Aufenthaltsberechtigung auch in der jetzigen Form ein gutes Instrument für qualifizierte Zuwanderung, so Mikl-Leitner.

Niederlassungsquote steigt 2015 leicht

Im kommenden Jahr dürfen – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen – bis zu 5.423 Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2014 um insgesamt 205 Personen (2014: 5.228 Personen). Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen (4.750 Aufenthaltstitel).

Demgegenüber bleibt die Quote für Saisoniers gleich: Für 2015 ist wieder eine Quote von 4.500 Saisoniers und von 700 ErntehelferInnen vorgesehen.

Im Detail entfallen von den 5.423 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.750 (2014: 4.650) auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 340 (2014: 285) auf so genannte „Privatiers“, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 138 Plätze (2014: 128) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ vorgesehen. Schließlich steigt ebenfalls die Quote für die so genannte Zweckänderung „Niederlassungsbewilligung-Angehöriger“ auf „Niederlassungsbewilligung“ von 165 auf 195. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten: Burgenland: 79 (2014: 74), Kärnten: 196 (2014: 171), Niederösterreich: 351 (2014: 346), Oberösterreich: 707 (2014: 707), Salzburg: 386 (2014: 376), Steiermark: 562 (2014: 552), Tirol: 366 (2014: 336), Vorarlberg: 196 (2013: 186) und Wien: 2.580 (2014: 2.480). (Fortsetzung Hauptausschuss) jan/rei

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