Hamburg – Politik: Die Tagesordnung der Sitzung umfasst 42 Punkte.
Frauenquote kommt: Länder befürworten Gesetz mit großer Mehrheit
Ab Januar kommenden Jahres müssen mindestens 30 Prozent der Plätze in Aufsichtsräten von Großunternehmen durch Frauen besetzt sein. Wird diese gesetzliche Vorgabe verfehlt, bleiben die Posten unbesetzt. Mit der abschließenden Beratung des Bundesrates im zweiten Durchgang wird die gesetzliche Frauenquote am Freitag ihre letzte parlamentarische Hürde nehmen. Eine voraussichtlich große Mehrheit der Länder wird das Gesetz der Bundesregierung billigen. Hamburg begrüßt die Frauenquote ausdrücklich. Bereits im Jahr 2012 hatte die Hansestadt eine entsprechende Initiative erfolgreich in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 330/12). Der Beschluss der Länderkammer wurde damals jedoch weder vom Bundestag noch von der Bundesregierung aufgegriffen. Die feste Quote wird nun für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen gelten. In Deutschland betrifft dies 108 Konzerne. Für mittelgroße Unternehmen gilt ab Januar 2016 eine sogenannte ‚Flexiquote‘. Danach sind die etwa 3.500 Firmen verpflichtet, sich eigene Zielvorgaben für einen höheren Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und Management zu setzen. Zwar sind keine Sanktionen vorgesehen, allerdings müssen die Unternehmen ab 2017 öffentlich über die Umsetzung berichten. Im Zuge der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote werden auch die Regelungen zur Gleichstellung und Gremienbesetzung für den öffentlichen Dienst des Bundes novelliert. Diese entsprechen dann im Wesentlichen den Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft.
Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Für den Öffentlichen Personennahverkehr will die Bundesregierung den Ländern in diesem Jahr mit 7,408 Milliarden Euro nur etwas mehr Geld als bisher zur Verfügung stellen. Damit blieben die Kostensteigerungen unberücksichtigt. Der Bundesrat wird daher am Freitag voraussichtlich den Vermittlungsausschuss zum sogenannten Regionalisierungsgesetz anrufen. Die Regionalisierungsmittel sind Teil einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Finanzierungsregelung zum öffentlichen Nahverkehr. Im Zuge der Bahnreform von 1993 hatten die Länder dieser nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund den Ländern die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht. Da die Mittel im Jahr 2007 gekürzt wurden und die Kosten für Trassen, Stationen, Personal und Energie in den darauf folgenden Jahren erheblich gestiegen sind, sind nach Auffassung der Länder eine Erhöhung der Bundesmittel auf 8,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr 2015 und eine jährlichen Dynamisierungsrate von 2 Prozent unabdingbar. Dies hatte der Bundesrat bereits im November vergangenen Jahres in einem einstimmig verabschiedeten eigenem Gesetzentwurf deutlich gemacht (Drucksache 557/14) sowie im ersten Beratungsdurchgang des nun vorliegenden Gesetzes der Bundesregierung bekräftigt. Seitens der Bundesregierung blieb dies jedoch gänzlich unberücksichtigt.
Hamburger Anstöße im Elektromobilitätsgesetz: Länderkammer berät abschließend
Die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge soll stärker befördert werden. Das entsprechende Elektromobilitätsgesetz der Bundesregierung berät die Länderkammer am Freitag abschließend. Mit dem Gesetz erhalten die Länder künftig die Möglichkeit, Vorteile für besonders gekennzeichnete Fahrzeuge einzuführen. Dazu zählen besondere Rechte bei Parkplätzen bis hin zu einer vollständigen Befreiung von Parkgebühren und andere Maßnahmen. Damit wird das Kernanliegen der Hamburger Gesetzesinitiative zur Förderung der Elektromobilität aus dem Jahr 2013 umgesetzt (Beschluss 671/13). Hamburg und weitere Länder begrüßen deshalb das Gesetz der Bundesregierung ausdrücklich. Wenngleich nicht alle Anregungen des Bundesrates aus dem ersten Beratungsdurchgang im nun vorliegenden Elektromobilitätsgesetz aufgegriffen wurden, werden die Länder den Vermittlungsausschuss voraussichtlich nicht anrufen. Das Elektromobilitätsgesetz soll zum Klimaschutz beitragen und ist bis Ende 2026 befristet.
Bundesrat billigt Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei der Maklercourtage
Künftig darf die zulässige Miete bei der Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dieser sogenannten ‚Mietpreisbremse‘ soll der starke Anstieg von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden. Welches Gebiet als angespannter Wohnungsmarkt gilt, können die Landesregierungen bis Ende 2020 selbst festlegen. Die Mietpreisbegrenzung kann dann für fünf Jahre greifen. Ausgenommen sind Neubauwohnungen und Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Darüber hinaus wird künftig das ‚Bestellerprinzip‘ bei der Maklercourtage gelten: wer einen Makler oder eine Maklerin beauftragt, muss diesen bzw. diese auch bezahlen. Die Courtage, wie derzeit sehr häufig praktiziert, den Mieterinnen und Mietern ungefragt in Rechnung zu stellen, wird demnach nicht mehr rechtmäßig sein. Damit wird ein Anliegen der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt, welches der Bundesrat bereits im Juni vergangenen Jahres beschlossen hatte (Drucksache 177/13). Hamburg und eine Mehrheit der Länder begrüßen deshalb die seitens der Bundesregierung vorgelegte Novellierung des Mietrechts. Das Gesetz kann damit zügig in Kraft treten, sodass die Mietpreisbremse bereits ab Sommer diesen Jahres in denjenigen Städten und Gemeinden eingeführt werden kann, deren Landesregierungen dies so entscheiden.
Bekämpfung von Menschenhandel: insbesondere junge Opfer besser schützen
Menschenhandel soll in Zukunft härter bestraft werden. Eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts liegt dem Bundesrat am Freitag in einem ersten Durchgang zur Beratung vor. Dabei dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmlich der Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in deutsches Recht. Demnach soll Menschenhandel auch dann strafbar sein, wenn er dazu dient, die betroffenen Personen betteln oder strafbare Handlungen begehen zu lassen. Zudem wird das Delikt auch für die Zwecke des Organhandels unter Strafe gestellt. Bislang wird Organhandel lediglich nach dem Transplantationsgesetz geahndet. Ferner sollen insbesondere auch minderjährige Opfer besser geschützt werden. Dazu ist eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist. Bisher galt hierfür eine Grenze von 14 Jahren. Der Fachausschuss für Frauen und Jugend zeigte sich dennoch etwas enttäuscht vom Gesetzentwurf, da die vorgesehenen Regelungen bereits im Zuge eines vergangenen Gesetzgebungsverfahrens seitens der Länder als unzureichend kritisiert wurden (Beschluss 641/13). Mit einer entsprechenden Stellungnahme soll deshalb erneut verdeutlicht werden, dass es u.a. hinsichtlich der unter Strafe zu stellenden Handlungsweisen der Täuschung, des Missbrauchs von Macht und der Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit weitergehender Regelungen bedarf. Ferner empfiehlt der Rechtsausschuss, die Verjährung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahrs des Opfers beginnen zu lassen. Für diese auch von Hamburg unterstützten Empfehlungen zeichnet sich eine Mehrheit im Plenum ab.
Hamburg begrüßt Karenzzeit für Regierungsmitglieder
Will ein Regierungsmitglied in die private Wirtschaft wechseln, kann ihm oder ihr künftig eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt werden. In besonderen Fällen kann die Sperrfrist auch 18 Monate betragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der von der Länderkammer am Freitag in einem ersten Durchgang beraten wird. Danach kann die Zwangspause für Bundesministerinnen und -minister sowie für Parlamentarische Staatssekretärinnen und -staatssekretäre verhängt werden, wenn durch die schnelle Aufnahme der neuen Tätigkeit das öffentliche Interesse beeinträchtigt wird. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn inhaltliche Zusammenhänge zwischen der früheren öffentlichen Aufgabe und der neuen Beschäftigung bestehen. Mitglieder der Bundesregierung sollen deshalb verpflichtet werden, ihren Jobwechsel anzuzeigen, sofern sie die neue Tätigkeit innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt antreten wollen. Hamburg und weitere Länder unterstützen das Vorhaben ausdrücklich. Dabei geht die Freie und Hansestadt mit gutem Beispiel voran. Bereits im November vergangenen Jahres beschloss die Bürgerschaft eine Karenzzeit, deren Bestimmungen noch über den Entwurf der Bundesregierung hinausgehen. So besteht eine Anzeigepflicht von zwei Jahren für Hamburger Senatorinnen und Senatoren und auch die Karenzzeit kann entsprechend 24 Monate betragen. Ferner hat der Senat bei Interessenkollisionen zwingend die Sperrfrist zu verhängen, während dies auf Bundesebene im Ermessen der Bundesregierung liegen soll.
Missbrauch von Daten: Bundesrat berät Verbandsklagerecht
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor einem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden. Dazu will die Bundesregierung Verbraucherverbänden das Recht einräumen, stellvertretend für einzelne Bürgerinnen und Bürger zu klagen, wenn Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstoßen. Dieses sogenannte Verbandsklagerecht wird am Freitag vom Bundesrat in einem ersten Durchgang beraten. Hamburg und weitere Länder begrüßen grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor der unzulässigen Erhebung, Verbreitung und Nutzung ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken zu schützen; insbesondere bei Geschäftsabschlüssen über das Internet. Allerdings liegen dem Plenum auch zahlreiche Empfehlungen der Fachausschüsse zur Abstimmung vor. Beispielsweise sollte nach Meinung Hamburgs und weiterer Länder geprüft werden, ob Bürgerinnen und Bürgern nicht auch das Recht eingeräumt werden sollte, bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet, Auskunft über die Verursacherin bzw. den Verursacher bei dem jeweiligen Anbieter zu erlangen. Ferner sollte es Unternehmen untersagt werden, bestimmte Angebote nur dann vorzuhalten, wenn Kundinnen und Kunden in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Für die Empfehlungen zeichnet sich eine Mehrheit im Plenum ab.
Schutz indigener Völker: Länder fordern Ratifizierung des ILO-169-Übereinkommens
Mit einer Entschließung soll die Bundesregierung gebeten werden, die erforderlichen Schritte für eine Ratifizierung des Übereinkommens 169 der International Labour Organization/Internationale Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker einzuleiten. Das sogenannte ILO-169-Übereinkommen ist ein internationales Vertragswerk, mit dem ein umfassender Schutz der Rechte der indigenen Bevölkerung erreicht werden soll. Durch die Ratifizierung des Abkommens erhalten indigene Völker in den jeweiligen Ländern die Möglichkeit, diese Rechte einzuklagen. Bisher haben 22 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. In Europa sind dies die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Spanien. Eine Ratifizierung Deutschlands als eine der führenden Industrienationen hätte eine deutliche Signalwirkung an andere Staaten, die dieses Abkommen bisher nicht ratifiziert haben. Darunter auch solche mit bedeutenden Anteilen an indigener Bevölkerung wie die Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien. Die in Deutschland lebenden Minderheiten sind bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen u.a. die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Hamburg unterstützt die von Bremen initiierte Entschließung und hatte im Zuge der Ausschussberatungen einige redaktionelle Änderungen angeregt. Für die entsprechend geänderte Fassung zeichnet sich eine Mehrheit im Plenum ab.
Neues Direktorium des Bundesrates
Staatssekretär Gerd Schmitt, langjähriger Direktor des Bundesrates, tritt zum Ende des Monats in den Ruhestand. Als Nachfolgerin wird Bundesratspräsident Volker Bouffier am Freitag dem Plenum Dr. Ute Rettler vorschlagen, die bisher Stellvertreterin von Schmitt ist. Neuer Stellvertretender Direktor und Geschäftsführer des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat soll nach dem Vorschlag des Präsidenten Dr. Georg Kleemann werden. Dr. Ute Rettler ist seit dem 1. Oktober 2010 Stellvertretende Direktorin des Bundesrates, Geschäftsführerin des Vermittlungsausschusses und Sekretärin des Rechtsausschusses. Dr. Georg Kleemann ist zurzeit im Bundeskanzleramt tätig. Er leitet dort die Gruppe ‚Kabinett und Parlament, Bund-Länder-Angelegenheiten und Sport‘.
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Text: Dr. Katrin Cholotta
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund