Regensburg (Oberpfalz) – Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 250 II liegt zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet südlich der Autobahn A 3 und beiderseits der Junkersstraße.
Der Bebauungsplan-Entwurf kann in der Zeit vom 2. Dezember 2014 bis einschließlich 7. Januar 2015 im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.092 eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr.
Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf wurde der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zugrunde gelegt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
– Wasserwirtschaftsamt (Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet, Gewässerausbau, Grundwasser, wasserwirtschaftliche Erschließung, Niederschlagswasser- und Schmutzwasserentsorgung, Auswirkungen auf Belange Dritter)
– Umweltamt (Natur-, Landschafts- und Artenschutz)
– Umweltamt (Lärmschutz)
– Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Boden-, Bau- und Kunstdenkmalpflege)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
– Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschafts- und Siedlungsbild, Kultur- und Sachgüter) sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung).
– Verkehrsuntersuchung
– Schalltechnische Untersuchung
– Wasserwirtschaftliche Grundlagenermittlung (Niederschlagswasserableitung, Eingriffe ins Grundwasser, Hochwassersituation)
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Text: Stadt Regensburg