Stadt Hamm (NRW) – In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben seit dem 01. Januar 2000 mit ihrer Geburt zusätzlich zur Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren im Bundesgebiet wohnt und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt. Aufgrund dessen haben in Hamm seitdem 2.752 Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Am 20. Dezember diesen Jahres tritt eine lange erwartete Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft, die die Verpflichtung, sich mit Vollendung des 18. Lebendjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen für den Großteil der Betroffenen aufhebt. Mit der Gesetzesänderung entfällt die sogenannte Optionspflicht für den genannten Personenkreis, wenn diese im Bundesgebiet aufgewachsen sind.
Aufgewachsen im Bundesgebiet ist, wer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt, sechs Jahre lang eine Schule in Deutschland besucht oder einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland erreicht hat. Alle diejenigen, die diese Voraussetzung erfüllen, haben damit dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten.
Bundesweit erfolgt mehr als die Hälfte der beantragten Einbürgerungen mit einer solchen Mehrstaatigkeit, dies gilt insbesondere für Angehörige eines EU-Staates. Lediglich wer im Sinne des Gesetzes nicht im Bundesgebiet aufgewachsen ist, muss sich für eine seiner Staatsangehörigkeiten entscheiden. Nähere Informationen geben die zuständigen Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes für Migration und Integration, Sachsenweg 6, Hamm-Heessen (Telefon: 17-6774, 17-6778, 17-6779, 17-6767).
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Text: Pressestelle der Stadt Hamm
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm