Stadt Hanau – Aufsichtsbehörde genehmigt Hanauer Doppelhaushalt – OB Kaminsky: Wohl und Wehe hängt an der Gewerbesteuer

Unser Hessenland - Stadtnachrichten Hanau -Stadt Hanau – „Wir haben jetzt Planungssicherheit bis Ende 2017“, kommentiert Oberbürgermeister Claus Kaminsky erfreut den Eingang der Haushaltsgenehmigung am vergangen Freitag und verweist darauf, dass diese sich, anders als in den Vorjahren, auf den gesamten Doppelhaushalt 2016/2017 bezieht. In der Vergangenheit hatte das Regierungspräsidium regelmäßig immer nur einen Jahresetat genehmigt, auch wenn dieser Teil eines Doppelhaushaltes war. „Der RP honoriert damit offensichtlich die erfolgreiche Haushaltsführung der letzten Jahre, dank derer es uns gelungen ist, die Schutzschirmvorgaben immer einzuhalten.“ Dabei gab es dieses Mal sogar ein Lob aus Darmstadt, führt der OB aus.

„Die Erhöhung der Grundsteuer B wird explizit positiv bewertet.“ Mit der Genehmigung seien auch dieses Mal Auflagen verbunden, die mit Blick auf die hohen Anforderungen durch die Schutzschirmvorgaben allerdings ohnehin schon eingearbeitet und berücksichtigt seien. „Die Botschaft der Aufsichtsbehörde ist unmissverständlich: der Konsolidierungskurs muss eingehalten und fortgesetzt werden,“ so Hanaus OB.

Darin, dass die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Einnahmequelle besonderen Volatilitäten unterliegt und sich daraus besondere Risiken für den Haushalt ergeben, sind sich Oberbürgermeister und Aufsichtsbehörde einig. Allerdings gebe es für Hanau an dieser Stelle weiterhin keine guten Nachrichten. Die Gewerbesteuer habe sich entgegen des landauf, landab berichteten Trends nicht erholt, so Kaminsky, so dass „wir jede Ecke auskehren müssen, um die Ziele aus der Schutzschirmvereinbarung mit unserer Haushaltsführung zu erreichen.“ Sollte im nächsten Jahr die erhoffte Erholung ebenfalls ausbleiben, müsse sich dies in deutlich reduzierten Planansätzen für die Haushalte 2018 und 2019 niederschlagen. „Um dann den geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen, werden wir um weitere unliebsame Entscheidungen nicht herumkommen.“

Als einen Belastungsschwerpunkt für den städtischen Haushalt hat der RP neben den Personalkosten die Kreisumlage identifiziert, die sich im Haushalt mit rund 32,4 Millionen Euro niederschlägt. Mit Blick auf die Personalkosten in Höhe von 43,9 Millionen Euro wird die Empfehlung ausgesprochen, auf die Schaffung neuer Stellen zu verzichten und die Standards zu überprüfen. Der geforderten restriktiven Personalbewirtschaftung komme die Stadt jedoch schon seit Jahren nach, erinnert der OB daran, dass bis 2020 rund 200 Stellen in der Verwaltung ersatzlos gestrichen werden sollen. Auch in 2016 und 2017 gelte somit die konsequente Stellenbesetzungssperre.

Eine Haushaltssperre, wie sie der RP anrege, sei für 2016 nicht notwendig gewesen, da die bisherige vorläufige Haushaltsführung ohnehin einen sehr engen Rahmen stecke. Für 2017 bleibe es eine Option, um eventuelle Gewerbesteuerausfälle kompensieren zu können.

Weiter empfiehlt die Aufsichtsbehörde eine Anhebung der Mieten und Pachten sowie die Reduzierung der Aufwendungen in den Eigenbetrieben um zwei Prozent. Die Höhe der Kassenkredite wird auf 270 Millionen Euro festgeschrieben und liegt damit um 20 Millionen höher als in 2015, aber weiterhin 30 Millionen unter dem Niveau von 2014. Eventuelle Überschüsse im laufenden Haushaltsjahr sollen nach dem Willen des RP nicht in Investitionen fließen, sondern ausschließlich zur Tilgung der bestehenden Kassenkredite genutzt werden.

Durch die Teilnahme am Schutzschirmprogramm des Landes Hessen hatte sich die Stadt Hanau verpflichtet, ihren Haushalt bis 2017 auszugleichen. Seit der Unterzeichnung des Vertrages ist es der Stadt gelungen, das Haushaltsdefizit deutlich zu senken und die in der Vereinbarung festgelegten Höchstgrenzen einzuhalten bzw. deutlich zu unterschreiten. „All das konnte aber nur deshalb bewältigt werden, weil wir bei unserem konsequenten Sparkurs schwierigen Entscheidungen nicht aus dem Weg gegangen sind,“ erinnert Kaminsky an diverse schmerzliche Einschnitte in der Vergangenheit. „Unsere Finanzplanung wird aber auch künftig darauf basieren, dass jede Ausgabe einzeln geprüft wurde und wird.“

Künftige Haushaltsgenehmigungen, so kündigt der RP schließlich an, sind nur dann möglich, wenn die vorgelegten Zahlenwerke ausgeglichen sind. Dies wird nach den Worten von Kaminsky vor allem dann eine Herausforderung, wenn sich die Gewerbesteuer weiterhin auf dem derzeit niedrigen Niveau von rund 63 Millionen Euro seitwärts entwickelt. „Unser Wohl und Wehe hängt von der Entwicklung dieses Einnahmepostens ab.“

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Text: Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

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Autor: Team Hessen-Tageblatt