Thüringen – Aktueller Hinweis: Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

Deutschland-24.com - Erfurt - Aktuell -Thüringen / Erfurt – Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) teilt als oberste Tierseuchenschutzbehörde mit, dass ab sofort der Erlass zur Anordnung der Aufstallung für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest gänzlich aufgehoben wird.

Betroffen von der Stallpflicht war zuletzt nur noch Hausgeflügel, das um die Feuchtgebiete des Stausees Kelbra und die unmittelbar angrenzenden Aulebener Teiche in Nordthüringen gehalten wird.

Nachdem in den letzten Wochen sowohl in Thüringen als auch in den übrigen Bundesländern kein Geflügelpestvirus Subtyp H5N8 mehr nachgewiesen worden ist und auch die sogenannte Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung des Bundes zum 31. März 2015 ausläuft, erfolgt in Absprache mit Sachsen-Anhalt die Aufhebung der Pflicht zur Aufstallung.

Bei einem erneuten Nachweis einer hochpathogenen Variante der Geflügelpest, würden jedoch unverzüglich erneut Schutzmaßnahmen veranlasst.

Trotz der Aufhebung der amtlichen Maßnahmen ist jeder Geflügelhalter weiterhin aufgerufen, seinen Bestand durch Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Dazu gehören unter anderem ein kontrollierter Besucherverkehr und die Unterbindung der Möglichkeit für Wildvögel an Tränke und Futter des Hausgeflügels zu kommen.

Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung ist das zuständige Veterinäramt unverzüglich zu informieren.

 

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Text: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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