
In Höhe des Martinskirchwegs fuhr er ohne auf den fließenden Verkehr zu achten nach rechts über den Fußgängerüberweg und kollidierte mit einem PKW, der auf der Petschengasse in gleicher Richtung unterwegs war. Bei dem Zusammenstoß wurde der Radfahrer nicht verletzt.
Radfahrer, die einen Fußgängerüberweg in fahrender Weise überqueren, sind gegenüber dem fließenden Verkehr nicht bevorrechtigt. Um den Schutz des Fußgängerüberwegs zu genießen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben.
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Text: Polizei Ludwigshafen
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