
Das Schienenlärmschutzgesetz untersagt von Ende 2020 an den Betrieb lauter Güterwaggons. Ausnahmen sind möglich für langsame Züge oder wenn die Gleise weit von Siedlungen entfernt sind. Bei Verstößen können für die betroffenen Abschnitte Tempobeschränkungen oder nächtliche Fahrverbote verhängt werden.
„Mehr Güterverkehr darf nicht zu lasten der Anwohner gehen“
Hessischer Verkehrsminister, Tarek Al-Wazir
„Die Schiene ist ein umweltfreundlicher Verkehrsträger“, sagte der Minister. „Wenn wir unsere Mobilität nachhaltig gewährleisten wollen, muss sie einen deutlich höheren Anteil am Gütertransport übernehmen als bisher. Doch das darf nicht zu Lasten der Anwohner von Schienenstrecken gehen.“ Als Beispiel nannte Al-Wazir das Mittelrheintal. „Mit Rücksicht auf die unzumutbare Situation dort fordert Hessen schon seit Jahren Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen.“
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Text: Wolfgang Harms / Pressestelle
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden








