Bad Hersfeld (HE) – Beamte der Autobahnpolizei mussten gleich zwei Schwertransporten die Weiterfahrt untersagen, einer hatte bereits Teile seiner Ladung verloren.
Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei über Notruf einen Schwertransport, dessen Ladung herabzufallen drohte. Eine Funkstreife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld stellte Ende Februar den gemeldeten Sattelzug an der Anschlussstelle Friedewald. Noch vor der Kontrolle verlor der Transport im Abfahrtsbereich einen Holzbalken, den die Beamten sofort von der Fahrbahn räumten.
Beladen war der Spezialtransport mit zwei fertigen Betonwänden, die während der Fahrt hin- und her wackelten. Weitere Ladungsteile wurden auf der Ladefläche völlig ungesichert transportiert. Weil die Betonwände zu lang waren, konnte die Hecktür des sog. Beton-Innenlader-Anhängers nicht geschlossen werden. Wie schon an dem Namen erkennbar, müssen bei diesen speziell konstruierten Sattelanhängern, die geladenen Wandelemente innerhalb der Aufbauten verstaut werden. Andernfalls ist die Ladung nicht vorschriftsmäßig zu sichern.
Da zudem der begründete Verdacht einer erheblichen Überladung bestand, wurde der Transport durch die Beamten gewogen. Wie sich herausstellte, waren die zulässigen Achslasten und das Gesamtgewicht deutlich überschritten. Außerdem war die Lastverteilung auf dem Anhänger unvorschriftsmäßig. Dies führte dazu, dass die Antriebsachse der Sattelzugmaschine nicht ausreichend belastet wurde. Dadurch hätte der gesamte Sattelzug beispielsweise bei Kurvenfahrten ausbrechen, oder in Steigungsstrecken einknicken können. Wie sich im weiteren Verlauf der Kontrolle ergab, lag bei diesem Großraum- und Schwertransport auch die erforderliche Ausnahmegenehmigung nicht vor.
Zwar wurde eine Genehmigung vorgelegt, diese bezog sich jedoch nur auf den Ladungsüberhang. Nicht genehmigt waren die Gewichtsüberschreitung und die Überschreitung der zulässigen Abmessungen des Transportes selbst. Außerdem war der Fahrer eigenmächtig von der vorgeschrieben Fahrtstrecke abgewichen, offensichtlich um die Fahrt abzukürzen. Der Sattelzug musste durch einen mobilen Kran direkt am Kontrollort entladen werden, bevor die Weiterfahrt schließlich gestattet werden konnte. Gegen den Fahrer, den Verlader und den Spediteur wurde Anzeige erstattet. Folge dürften nicht unerhebliche Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sein.
Da der Fahrer nach eigenen Angaben bereits über einen nicht unerheblichen Punktestand verfügt, dürfte es für seinen Führerschein diesmal wirklich eng werden. Der zweite Großraumtransport war den Beamten auf der Autobahn A4 bei Bad Hersfeld aufgefallen, weil dieser einen kompletten Autotransport-LKW mitsamt Anhänger geladen hatte. Da allein der geladene Lastzug bereits die zulässige Länge einer Fahrzeugkombination ausmachte, war den Beamten auch dieser Transport eine Kontrolle wert.
Wie erwartet, überschritt der kontrollierte Sattelzug durch seine Ladung die zulässige Gesamtlänge von 16,50 m deutlich. Zwar legte auch hier der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung für seinen Transport vor, diese konnte jedoch nicht für die beförderte Ladung in Anspruch genommen werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich bei dem geladenen Lastzug um eine sog. „teilbare Ladung“, die so nicht genehmigungsfähig war. Hätte der Fahrer LKW und Anhänger jeweils getrennt befördert, wären die zulässigen Abmessungen einzuhalten gewesen und der Transport deshalb nicht beanstandet worden. So wollte der Fahrer jedoch eine Fahrt einsparen und handelte daher ordnungswidrig.
Auch in diesem Fall war die Ladung nur mangelhaft gesichert. Auf dem beförderten LKW zusätzlich geladene LKW-Räder und Bremstrommeln waren während der Fahrt bereits verrutscht und drohten auf die Autobahn zu fallen. Die verwendeten Zurrgurte waren eingerissen und beschädigt. Aus den beiden beschriebenen Fällen wird deutlich, dass der Hauptzweck polizeilicher Schwerverkehrskontrollen in der Abwehr von Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer liegt und nicht in der Verhängung von Bußgeldern.
Leider werden derartig gefährliche Transporte im Schwerverkehrsbereich noch immer häufig festgestellt. Die für die Transporte verantwortlichen Personen handeln oftmals aus Unwissen heraus falsch, häufig stecken aber auch rein finanzielle Interessen dahinter. Ein entsprechender Kontrolldruck durch die zuständigen Behörden bleibt damit weiterhin unerlässlich.
Quelle: Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld