Ennepe-Ruhr-Kreis (NRW) – (pen) Ab April gelten strengere Regelungen zur Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen, die für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Darauf weist jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis hin. Hintergrund ist der stark angestiegene Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen.
„Es gibt eine ganze Reihe von Neuerungen“, macht Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung deutlich. Beispielsweise gibt es das fünf Tage gültige Nummernschild für Probe- und Überführungsfahrten künftig nur noch, wenn für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung bescheinigt wird. Neu ist ebenfalls die Pflicht Fahrzeugdaten beim Beantragen des Kurzzeitkennzeichens konkret zu benennen und nachzuweisen. In den neuen Fahrzeugscheinen werden zukünftig alle technischen Daten des Fahrzeugs und die Daten des Halters erfasst.
Wenn für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, sind nur noch Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle in dem Zulassungsbezirk möglich, in dem das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde. Nach bestandener Prüfung gilt das Kurzzeitkennzeichen unbeschränkt, der entsprechende Bericht ist mitzuführen. Wer festgestellte erhebliche oder geringe Mängel reparieren lassen möchte, darf nur zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder Nachbarbezirk fahren. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft worden sind.
Neu ist auch die Zuständigkeitsregelung: Bislang konnte man nur in der Zulassungsstelle seines Wohnortes ein Kurzzeitkennzeichen erhalten. Künftig ist dies ebenfalls bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs möglich. Sollte das Fahrzeug jedoch keine gültige Hauptuntersuchung aufweisen, darf nur noch die Zulassungsstelle des Standorts des Fahrzeugs das Kurzzeitkennzeichen ausgeben.
Im letzten Jahr haben die Kfz-Zulassungsstellen des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm und Witten knapp 6.000 Kurzzeitkennzeichen ausgegeben. Sie wurden, ohne dass den Behörden die technischen Daten oder der Zustand des Fahrzeugs bekannt waren, für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt.
Stichwort Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt
Bei allen Terminvereinbarungen, die grundsätzlich für alle Werktage möglich sind und unnötige Wartezeiten vermeiden helfen, sind folgende Regeln zu beachten: Der Service ist ausschließlich Privatkunden vorbehalten und gilt nicht für Händler und Zulassungsdienste. Buchbar sind Termine frühestens für den nächsten Tag und maximal für eine Woche im Voraus. Wer dieses Angebot nutzen will, greift entweder zum Telefonhörer und wählt 02336/93 0 (Schwelm) oder 02302/20240 (Witten) oder nutzt die Internetseite des Kreises (www.en-kreis.de). Der Link zur Terminvereinbarung findet sich direkt in der rechten Spalte auf der Startseite.
Die Zulassungsstellen des Ennepe-Ruhr-Kreises liegen in unmittelbarer Nähe der A1 (Schwelm, Hattinger Str. 2a) und A43 (Witten, Wittener Str. 100). Die Öffnungszeiten lauten:
Schwelm, Hattinger Str. 2a
Montag 7 bis 15 Uhr, Dienstag 7 bis 12 Uhr/13 bis 15 Uhr (nachmittags nur mit Termin), Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Witten, Wittener Str. 100
Montag 7 bis 15 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr, Donnerstag 7 bis 12 Uhr/13 bis 15 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
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Text: Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm