EuGH-Urteil: Hessens blütenreiche Wiesen müssen besser geschützt werden

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NABU Hessen: Arnika, Teufelskralle und Trollblume sind bedroht

Wetzlar – Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland heute wegen Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie bezüglich der Berg- und der Flachlandmähwiesen verurteilt. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume in diesen europaweit geschützten Gebieten nicht verschlechtern. Deutschland hat in den letzten Jahren trotz kontinuierlicher Verschlechterung des Zustands und dem Verschwinden von blütenbunten Mähwiesen nur unzureichende Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt.

Artenreiche, extensiv genutzte Mähwiesen sind wertvoller Lebensraum für viele Pflanzen, Schmetterlinge, Heuschrecken und zahlreiche weitere Tierarten. „Der NABU Hessen drängt seit Jahren darauf, artenreiches Grünland besser zu schützen und Landwirt*innen für die Pflege der Flächen ausreichend zu honorieren. In den letzten Jahren sind viele wertvolle Mähwiesen jedoch komplett verloren gegangen oder ihr Zustand hat sich so stark verschlechtert, dass die typischen Pflanzenarten nicht mehr zu finden sind“, kritisiert der NABU-Landesvorsitzende Maik Sommerhage.

Arnika, Teufelskralle und Trollblume sind charakteristische Blütenpflanzen der Bergmähwiesen in den höheren Mittelgebirgen. Flachlandmähwiesen zeichnen sich durch das Vorkommen von Großem Wiesenkopf, Margeriten und Wiesensalbei aus. Starke Düngung, sehr häufige Nutzung und regelmäßige Beweidung oder Mulchen führen zum Verschwinden der meisten blühenden Wiesenpflanzen. Es entsteht eine artenarme, für blütenbesuchende Insekten weitgehend wertlose Wiesenlandschaft. „Vogelarten wie Wiesenpieper, Wachtelkönig und Braunkehlchen, die als Bodenbrüter an eine extensive Nutzung der Wiesen mit angepassten Mahdzeitpunkten und Belassen von Altgrasstreifen für eine erfolgreiche Brut angewiesen sind, sind in Hessen akut in ihrem Bestand bedroht “, ergänzt Sommerhage.

Obwohl alle Bergmähwiesen in Hessen, beispielsweise in der Rhön und dem Vogelsberg, innerhalb des europaweiten Natura 2000 Schutzgebiets liegen, ist der Erhaltungszustand seit 2007 unverändert schlecht und weist sogar einen sich weiterhin verschlechternden Trend auf. Nach dem hessischen Biodiversitätsbericht von 2021, ist es in einem Drittel der 74 ausgewerteten FFH-Gebieten mit „Flachland-Mähwiesen“ zu einem Verlust dieses wertvollen Lebensraumes gekommen. Im FFH Gebiet Mansfelder Kopf im Landkreis Limburg Weilburg ist beispielsweise eine Abnahme von 78 % der Flachlandmähwiesen zu verzeichnen, in der Hochröhn sind es 61 %.

„Europarechtlich geschützte Mähwiesen können ein Hotspot der Artenvielfalt sein, wenn die Bewirtschaftung durch klare Gebote zum Mahdzeitpunkt, eindeutige Regelungen zur Beweidung und Verbote zur Düngung geregelt und kontrolliert wird“, fordert der Landesvorsitzende abschließend.

Mehr Infos zum Thema

FFH-Bericht 2019 zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen

Hessischer Biodiversitätsbericht

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Text: Mark Harthun, Geschäftsführer Naturschutz NABU Hessen

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