Stadt Hanau – Wahlbenachrichtigungen zur Landratswahl werden verschickt

Briefwahlunterlagen sind vom 23. Januar an erhältlich

Unser Hessenland - Stadtnachrichten Hanau -Hanau – Am Sonntag, 5. März 2017, wird der Landrat im Main-Kinzig-Kreis gewählt. Vom 30. Januar an werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Bis zum 12. Februar sollten alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten diesen Brief im DIN A-4-Format erhalten haben.

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme zu gewährleisten, gibt es für alle, die am eigentlichen Wahlsonntag verhindert sind, die Möglichkeit der Briefwahl, die auch genutzt werden kann, um die Stimme bereits vor dem Wahltag abzugeben. Notwendig dafür ist in jedem Fall ein Wahlschein. Dieser ist jedoch nicht nur für die Teilnahme an der Briefwahl Voraussetzung, er berechtigt auch, in jedem anderen Wahllokal des Wahlkreises am Wahlsonntag an der Wahl teilzunehmen. Der Termin, ab dem Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden dürfen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Landratswahl 2017 beginnt die Ausgabe am 23. Januar.

Briefwahl und Wahlscheinausstellung sind nur auf Antrag möglich. Dieser Antrag kann auch schon vor dem 23. Januar gestellt werden. Wahlberechtigte können dies schriftlich erledigen, beispielsweise mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandenen Vordruck. Weitere Möglichkeiten sind die Vorsprache im Wahlbüro oder Stadtteilbüro sowie die elektronische Beantragung per E-Mail an wahlbuero@hanau.de. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht zulässig.

Persönlich können Briefwahlunterlagen von Montag, 23. Januar, an im Rathaus, zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden: Montag, Dienstag und Donnerstag, von 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch von 10 bis 19 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Samstag von 9 bis 12 Uhr.

Auch in den Stadtteilverwaltungen können Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt werden: Großauheim mittwochs von 8.30 bis 13.00 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Klein-Auheim montags von 8.30 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, Mittelbuchen dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Steinheim montags von 8.30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 13 Uhr.

Der Wahlschein ist nur für die Hauptwahl am 5. März gültig. Erhält an diesem Tag keiner der Bewerber im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, findet am 19. März eine Stichwahl statt. Wer mit der Hauptwahl bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese ohne weiteren Antrag per Post, sobald der Kreiswahlleiter die Stimmzettel für die Stichwahl zur Verfügung gestellt hat.

Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Stichwahl im Rathaus und den Stadtteilbüros ist ebenfalls erst möglich, wenn die Stimmzettel für die Stichwahl dem Wahlbüro vorliegen.
Für alle Fragen rund um das Thema Briefwahlunterlagen ist das Team vom Wahlbüro unter der Rufnummer 06181-295 275 erreichbar.

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Text: Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

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