Frankfurt am Main – Gemeinsam mit Bürgern im Frankfurter Süden für mehr Ruhe: Erste Bürgerveranstaltung der Stadt zum Thema Fluglärmobergrenzen

Unser Hessenland - Stadtnachrichten Frankfurt am Main -Frankfurt am Main – Fluglärmobergrenzen: (kus) „Das Konzept der Landesregierung reduziert nicht den aktuellen Lärm. Wir brauchen aber dringend eine annehmbare Perspektive, damit es in unserer Stadt endlich leiser wird“, so Dr. Ursula Fechter, Magistratsmitglied und Fluglärmschutzbeauftragte der städtischen Stabsstelle für Fluglärmschutz. Bei der Auftaktveranstaltung startete die neu geschaffene Institution der Stadt Frankfurt am 2. Februar im Haus am Dom mit dem Thema Fluglärmobergrenzen. So steht die Stabsstelle dafür ein, dass es in Frankfurt leiser werden muss. Nachtflugverbot, Erweiterung der Nachtrandstunden von 22 bis 6 Uhr und eigene Messstationen sind nur einige der Ziele, die der städtische Fluglärmschutz seit seiner Errichtung am 1. Oktober 2016 durchsetzen will.

Neben den Initiatoren der Auftaktveranstaltung, Oberbürgermeister Feldmann und der Fluglärmschutzbeauftragen Fechter, sprach Horst Weise, Deutscher Fluglärmdienst, über das Lärmobergrenzen-Konzept der Landesregierung. Rechtsanwalt Thomas Mehler informierte über die Kriterien für rechtsverbindliche Lärmobergrenzen. „Die Überschreitung der festgelegten Lärmobergrenzen muss durch ein für die Bevölkerung transparentes Monitoring überwacht werden. Ihre Überschreitung muss Folgen haben“, erklärte Peter Feldmann am Abend.

„Das Konzept der Landesregierung bedeutet, dass es lauter, nicht leiser wird“, erklärte Weise. Obwohl sich der Lärm durch den technischen Fortschritt innerhalb der vergangenen zehn Jahre nur um 1,8 Dezibel verringert habe, versuche die Luftfahrtindustrie Tagflüge in die Nacht zu verlegen. „Aktuell sind es 133 Flugbewegungen pro Nacht – für Betroffene ist das ein Albtraum“, so der Informatiker.

Anschließend referierte Rechtsanwalt Mehler und gab den Anwesenden einen Ausblick aus der rechtlichen Perspektive: „Als sogenannter Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsbeschluss jederzeit eine Anordnung von Schutzauflagen zum aktiven Schallschutz möglich, insbesondere wenn sie nicht die 701.000 Flugbewegungen betreffen.“ So empfiehlt er abschließend, die Lärmobergrenze in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen.

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