
Alle Wahlberechtigten können sich im Melderegister eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen oder Abstimmungen eintragen lassen. Diese Übermittlungssperre wird auf formlosen schriftlichen Antrag hin auf Dauer eingetragen und muss nicht begründet werden. Die Übermittlungssperre gilt bis zum Widerruf durch die Bürgerin oder den Bürger. Bereits eingetragene Übermittlungssperren werden weiterhin beachtet.
Die Anträge auf Eintragung einer Übermittlungssperre sind in Frankfurt an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Abteilung Bürgeramt, 60275 Frankfurt am Main, zu richten.







