Urteil zum Sarotti-Häuschen vollstreckt.

Auch Sportdezernent Markus Frank freut sich, dass die Realisierung der DFB-Akademie nunmehr weiter Tempo aufnimmt. „Die langwierigen Gerichtsprozesse haben allen Beteiligten viel Geduld abverlangt. Umso erfreulicher ist es, dass wir uns nun mit aller Kraft der Zukunft widmen können. Immerhin steht die Fußballeuropameisterschaft ja schon 2024 auf dem Plan.“
Die Eigentümerin des Sarotti-Häuschens hatte die Räumung verweigert und sich auf einen noch bis 2024 laufenden Gestattungsvertrag berufen, wonach ihr die kostenlose Nutzung des Grundstücks erlaubt wurde. Doch das Landgericht Frankfurt entschied im vergangenen November, dass die Rechtsgrundlage wegen des gekündigten Mietvertrags für die Rennbahn entfallen ist. Die Eigentümerin müsse den Holzpavillon beseitigen und das Grundstück herausgeben. Ihren Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 24. Januar abgelehnt.
Die Stadt hatte der Eigentümerin des Pavillons zuvor angeboten, den Rechtsstreit mit einem Vergleich zu beenden. Demnach wäre das Sarotti-Häuschen in den auf einem Teil der ehemaligen Rennbahn geplanten Bürgerpark versetzt und auf Kosten der Stadt restauriert worden. Es hätte dann als Erinnerungsstätte für den Galopprennsport dienen können. Auf dieses Angebot ist die Eigentümerin aber nicht eingegangen.
„Jetzt werden wir mit dem DFB schnellstmöglich einen Termin für die Übergabe des Grundstücks vereinbaren“, sagte Schneider. Der Deutsche Fußball-Bund übernimmt einen rund 15 Hektar großen Teil des ehemaligen Rennbahn-Geländes und will in diesem Jahr mit dem Bau einer Fußball-Akademie und einer Verwaltungszentrale beginnen. Grundlage dafür ist der Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Frankfurt, dem die Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2014 mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Seit Dezember 2018 steht endgültig fest, dass dieser Vertrag nicht wie vom Frankfurter Renn-Klub behauptet gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Der Bundesgerichtshof hat eine Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht zugelassen.
Das Hauptverfahren zur Räumung der ehemaligen Rennbahn wurde bereits 2017 gegen den Frankfurter Renn-Klub entschieden. Im September 2017 konnte die Stadt über eine Zwangsvollstreckung den größten Teil des Geländes in Besitz nehmen. Strittig blieb lediglich das kleine Grundstück, auf dem das Sarotti-Häuschen steht.








