Frankfurt am Main – Bebauungsplan für ehemaliges Neckermanngelände soll aufgestellt werden

Neue Entwicklungschancen für ein untergenutztes Areal

Frankfurt am Main – (pia) Für das frühere Neckermannareal an der Hanauer Landstraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das hat der Magistrat der Stadt Frankfurt in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 895 „Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine städtebauliche Neubeordnung und Entwicklung des Geländes geschaffen werden. Vor der Erarbeitung eines Bebauungsplans ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

„Die derzeit uneinheitlichen planungsrechtlichen Festsetzungen sollen vereinheitlicht, die Grünverbindung zwischen dem Fechenheimer Wald und dem geplanten Fechenheimer Grünzug gesichert und nördlich der Hanauer Landstraße großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel auf Grundlage unseres Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2011 ausgeschlossen werden“, fasst Bürgermeister Olaf Cunitz die wesentlichen Ziele zusammen. „Und natürlich möchten wir für das untergenutzte Areal neue Entwicklungschancen eröffnen.“

Infolge der Insolvenz von Neckermann im Herbst 2012 ist das industriell-gewerblich genutzte Gelände weitestgehend brachgefallen. Etwa ein Drittel der Fläche des ehemaligen Versandhauses ist an Logistikunternehmen vermietet, jedoch mit einer stagnierenden Tendenz. Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht für eine dem Standort angemessene und mit der Nachbarschaft verträgliche Nachnutzung des Areals geschaffen werden. Durch den geplanten Haltepunkt der Nordmainischen S-Bahn sowie die geplante Straßenverbindung zwischen der Ernst-Heinkel- und der Wächtersbacher Straße wird der Standort deutlich besser erschlossen und stärker in das Stadtgefüge eingebunden. Hieraus ergeben sich neue Entwicklungschancen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 895 hat eine Fläche von rund 32,2 Hektar und umfasst das ehemalige Neckermanngelände mit dem Versandhaus und den östlich angrenzenden Parkplatzflächen sowie den nördlich an das Areal angrenzenden Bereich von den Liegenschaften Hanauer Landstraße Nummer 477 bis 505 bis zu den Gleisanlagen der Hafenbahn beziehungsweise der geplanten Nordmainischen S-Bahn. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch die Gleisanlagen begrenzt und im Süden durch die Adam-Opel-Straße. Im Osten erstreckt sich der Geltungsbereichs entlang der Ernst-Heinkel-Straße bis zur Hanauer Landstraße, folgt deren Verlauf in Richtung Osten bis zum Grundstück der Hausnummer 505 und schließlich entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis zu den Gleisanlagen.

Das eigentliche Versandhaus wurde von Egon Eiermann speziell für Neckermann konzipiert und weist eine ungewöhnliche Gebäudedimension auf. Es ist ebenso wie das im Süden des Areals gelegene Kesselhaus als Kulturdenkmal ausgewiesen.

DOWNLOAD
  • B-Plan Neckermann Lageplan (application/pdf, 1287040)

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Autor: Team Hessen-Tageblatt