
Hierbei konnten die kontrollierenden Beamten feststellen, dass der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem war der betreffende Pkw nicht zugelassen; die auf dem Pkw montierten Kennzeichen waren gefälscht.
Gegen den 24-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Text: Polizei Sulzbach








