Geisenheim am Rhein – Hinweis zur Straßenreinigungspflicht

Hessische-Nachrichten -Geisenheim-am-Rhein- Aktuell -Geisenheim am Rhein – Die Stadtverwaltung weist aufgrund der bevorstehenden Winterzeit auf die Verpflichtung zur Straßenreinigung hin, insbesondere auf die Regelungen für die Schneeräumung und die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (siehe §§ 10 + 11).

Nachzulesen ist alles in der „Satzung über die Straßenreinigung“ unter

https://www.geisenheim.de/Buergerservice/Satzungen/Bau-Wohnung-Verkehr/Straßenreinigung.

Besonders wichtig sind die Regelungen für Straßen mit nur einseitigem Gehweg (siehe § 10 Abs. 2 – 4 und § 11 Abs. 2). Hier haben auch die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, vor dem kein Gehweg verläuft, die Verpflichtung, den gegenüberliegenden Gehweg zu räumen:

· In Jahren mit gerader Endziffer (z. B. 2018) sind die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite liegenden Grundstücke,

· in Jahren mit ungerader Endziffer (z. B. 2019) die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegenden Grundstücke

zur Schneeräumung bzw. Beseitigung von Schnee- und Eisglätte verpflichtet.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

***
Stadt Geisenheim

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,97 von 5 Sternen 145 Bewertungen auf ProvenExpert.com