Hamburg – Die Stimmzettel und damit alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 stehen fest! Eine Beschwerde gegen die Entscheidung von Bezirkswahlausschüssen ist innerhalb der Frist bis gestern, 16 Uhr beim Landeswahlleiter nicht eingegangen. Alle Stimmzettel jetzt unter www.hamburg.de/wahlen.
Insgesamt sind auf den beiden Stimmzetteln 13 Parteien, zwei Wählervereinigungen und vier Einzelkandidierende mit ihrem Wahlvorschlag vertreten. Damit stellen sich 887 Personen zur Wahl. Auf der Landesliste für ganz Hamburg stehen zwölf Parteien und eine Wählervereinigung mit insgesamt 397 Kandidierenden. Auf den Wahlkreislisten stehen elf Parteien und eine Wählervereinigung sowie vier Einzelkandidierende, insgesamt 679 Kandidierende. Wer für eine Partei oder Wählervereinigung kandidiert, kann auf der Landesliste und in einem Wahlkreis antreten, Einzelkandidierende können sich nur in einem Wahlkreis zur Wahl stellen.
Die Parteien „Neue Liberale“ und „RENTNER Partei Deutschland“ sowie die Wählervereinigung „Hamburger Bürger-Liste“ kandidieren nur auf der Landesliste, die Partei „HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI“ und die Wählervereinigung „Hamborg raus aus Altøna“ nur in einem Wahlkreis.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel für die Landeslisten richtet sich zunächst nach der Anzahl der Kandidierenden der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung in allen Wahlkreisen. Bei Gleichstand entscheidet die Zahl der Landeslistenstimmen bei der letzten Bürgerschaftswahl oder nachfolgend die alphabetische Reihenfolge des Namens oder Kennworts. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge richtet sich im Wahlkreis zunächst nach der Anzahl der Kandidierenden einer Liste. Die weitere Reihenfolge richtet sich wie bei den Landesstimmen bei der letzten Bürgerschaftswahl bzw. nach dem Alphabet.
Jetzt werden die Stimmzettel gedruckt. Bis zum 5. Januar 2015 müssen sie an die Wahldienststellen geliefert sein. Dann beginnt die Versendung von beantragten Briefwahlunterlagen. Briefwahl kann schon jetzt unter www.hamburg.de/briefwahl beantragt werden. Ein Grund für den Antrag auf Briefwahl muss nicht mehr angeben werden.
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Text: Behörde für Inneres und Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Hamburg