Kassel – Die im Landes- und Bundesdurchschnitt immer noch moderaten Kosten für das Wohnen sind ein wichtiger Standortvorteil Kassels.
„Es ist ein wesentlicher Aspekt von Lebensqualität, dass Wohnen in Kassel noch bezahlbar ist. Gleichwohl sehen wir natürlich auch, dass der Immobilienmarkt wegen der generell guten Wirtschaftsentwicklung im nordhessischen Oberzentrum in den zurückliegenden Jahren angezogen hat“, so Stadtbaurat Christof Nolda. „Die dauerhafte Versorgung der Menschen mit funktional und finanziell angemessenem Wohnraum ist deshalb eine unserer zentralen stadtentwicklungspolitischen Aufgaben.“
Die Stadt unterstütze daher alle Maßnahmen, die dem steigenden Bedarf auch an mietpreisgebunden Wohnungen Rechnung tragen. Entsprechende Projekte werden von der Stadt, wo immer möglich, aktiv initiiert, begleitet, unterstützt und bei städtischen Flächen mit dem Instrument der sogenannten Konzeptvergabe bewusst forciert. Neben der Ausweisung und Erschließung von Neubaugebieten stehe die Schaffung von Wohnungen auf Konversionsflächen (U.a. Jägerkaserne, Salzmann, Lossegrund) im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung dabei besonders im Blickpunkt.
Stadtbaurat Nolda begrüßt ausdrücklich die neuen Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung: „Mit den deutlich verbesserten Förderkonditionen wird der Bau bezahlbarer Wohnungen für potenzielle Investoren und Wohnungsunternehmen zukünftig nennenswert erleichtert. Als Universitätsstadt ist aus unserer Sicht auch die Attraktivierung der Förderung studentischen Wohnens ausgesprochen erfreulich. Langfristig versprechen wir uns von neuen Richtlinien zur sozialen Mietwohnförderung eine Stärkung unserer kommunalen Wohnungs- und Siedlungspolitik.“
Neben dem Erhalt und Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen ist auch die Förderung des Kaufs bzw. des Baus von selbstgenutztem Wohneigentum ein wichtiges Instrument, um den Anforderungen des Wohnungsmarktes mit den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang stellen die Förderung barrierefreier Mietwohnungen sowie die Förderung des barrierefreien Umbaus von Eigenheimen und Eigentumswohnungen einen wichtigen Baustein dar, um den Anforderungen des demografischen Wandels in der Stadtgesellschaft Rechnung zu tragen.
Beim Kauf, Neubau oder barrierefreien Umbau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden mit den neuen Richtlinien je nach Maßnahme zinsgünstige Darlehen und/oder Zuschüsse gewährt.
Einige Beispiele für die Fördermöglichkeiten sind:
Für den Neubau von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden Darlehen ab 1.100 bis 1.800 Euro pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche zu 0,6 Prozent Zinsen und mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 25 Prozent des errechneten Darlehensbetrages bereitgestellt;
Kosten von nichtenergetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungsgebäuden werden zu 85 Prozent mit Darlehen des Landes Hessen gefördert;
zukünftige Eigenheimbesitzer können für den Kauf oder Neubau ihrer Immobilie verbürgte Darlehen von bis zu 100.000 Euro in Anspruch nehmen;
Familien mit Schwerbehinderten erhalten zur barrierefreien Umgestaltung ihres Eigenheims oder ihrer Eigentumswohnung Zuschüsse z.B. für den Umbau des Bades oder der Installation eines Liftes in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme.
Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Bauträger, Eigenheimbesitzer, Schwerbehinderte und Familien mit Kindern können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Kassel unter der Rufnummer 0561/787-6114 (Ansprechpartner sind Doris Behle und Michael Schwarm) oder im Internet unter www.wibank.de über die zahlreichen Fördermöglichkeiten kostenfrei informieren.
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