Koblenz – Ihr Recht: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

News-Welt-RLP-24 - Koblenz - Aktuell -Koblenz – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Zu diesem immer wichtiger werdenden Thema bietet die Volkshochschule Koblenz einen Vortrag am Mittwoch, 22.04.2015 von 19:15- 20:45 Uhr an.

Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Der Vortrag stellt dieses vor und beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zum Umfang des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen und zu ihren formellen Anforderungen.

Immer mehr Menschen errichten eine Vorsorgevollmacht, um zu vermeiden, dass im Alter eine „gesetzliche Betreuung“ angeordnet wird. Vor allem wenn nahe Familienangehörige vorhanden sind, sollen diese mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die rechtlichen Angelegenheiten regeln können, ohne dass sie vom Betreuungsgericht bestellt und überwacht werden.

Der Vortrag klärt Fragen wie: Brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Wie errichte ich diese? Wie kann ich erreichen, dass diese überall anerkannt wird? Worin liegt der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem Bevollmächtigten?

Anmeldung und weitere Informationen unter: 0261 129-3730/3702/3711/3740 oder unter www.vhs-koblenz.de

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Text: VHS-Koblenz

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