Niedersachsen – Recht: Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können?

Ratgeber-24.com - Recht und Urteile - Aktuell -Niedersachsen / Hannover – Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen:

Dazu können Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dienen.

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur eigenen medizinischen Versorgung gewünscht und welche abgelehnt werden. Jeder kann so vorab sein Selbstbestimmungsrecht für den Fall ausüben, dass er bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall seinen Willen nicht mehr äußern kann. Bis zu diesem Moment besteht das Recht, die Patientenverfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens beauftragt werden, stellvertretend für jemanden zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vorsorgevollmacht gilt nur, wenn die Lebensbereiche nicht mehr selbst bewältigt werden können. Die Vorsorgevollmacht kann dem Beauftragten auch jederzeit wieder entzogen oder inhaltlich verändert werden.

Eine Betreuungsverfügung kann erstellt werden, um Wünsche bezüglich einer förmlichen Betreuung zu äußern. Wichtige Fragestellungen sind: Wer soll Betreuer/in werden? Gibt es besondere Anweisungen für deren/dessen Arbeitsweise?

Weiterführende Informationen zu diesen Themengebieten sind kostenfrei abrufbar. Das Niedersächsische Justizministerium hält eine Reihe Informationsmaterial zu den Themenbereichen „Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“ und „Das Betreuungsrecht“ bereit. Die Informationsmaterialien sind klar, verständlich und auch in Leichter Sprache erhältlich. Sie enthalten insbesondere Vordrucke zum Ausfüllen.

Die Angebote sind auch online auf den Homepages www.justizportal.niedersachsen.de

und www.mj.niedersachsen.de – jeweils unter „Service“ – oder direkt unter folgenden Links abrufbar:

http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56782&_psmand=50

http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3765&_psmand=13&cp=2

http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34661&article_id=123609&_psmand=13

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Text: Nds. Justizministerium

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Autor: Team Hessen-Tageblatt