
Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei am spezifischen Mietniveau in den verschiedenen Regionen des Landkreises. „Wir haben uns dafür entschieden, in einer breit angelegten Erhebung Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung zu erheben und unsere bisherigen Richtwerte damit zu aktualisieren“, berichtet Kilian. Ziel der Untersuchung sei es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft nach den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erhalten.
Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Landkreis das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Das Institut verfügt über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung von der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Kilian: „Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Landkreis festgelegt“.
Kilian bittet die Vermieter im Landkreis Kassel, die für die Erhebung ausgewählt wurden, um Unterstützung. „Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig – die Daten werden anonymisiert ausgewertet und die Erhebungsmethodik ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt“.
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Text: LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 – 21
34117 Kassel







