Magdeburg (ST) – Mit den kommenden Osterfeiertagen ist die Grillsaison in der Ottostadt Magdeburg offiziell eröffnet. Mit steigenden Temperaturen können sich die Elbestädter wieder auf den acht ausgewiesenen Grillplätzen der beliebten Freiluftbeschäftigung widmen.
Die viel genutzten Grillplätze befinden sich im Stadtpark nahe der Brücke am Wasserfall, nördlich der Fußgängerbrücke nach Cracau und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Zudem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug Höhe Fitnesscenter, auf der Grünfläche Radstation/An der Elbe (Wiesenpark) und auch im Florapark kann auf der Grünfläche am Teich gegrillt werden.
In den vergangenen Jahren hatte der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg in Stadtfeld West an der Fröbelstraße und in Stadtfeld Ost im Glacis nahe dem Adelheidring zwei weitere Grillplätze eingerichtet.
Einer der beliebtesten Plätze ist die Grillwiese im Nordpark am Hohenstaufenring. Hier kamen in den letzten Jahren an lauen Sommerabenden mehr als einhundert Studierende zusammen, um bei Wurst und Bier den Studientag ausklingen zu lassen. Beschwerden über Lautstärke oder das Verhalten auf den Grillwiesen gibt es nur selten.
Jedoch sind die Griller dazu angehalten, Müll nicht achtlos auf den Flächen zurückzulassen, sondern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Asche und Holzkohlereste sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die öffentlichen Papierkörbe in den Parkanlagen sind nicht für den Müll, der beim Grillen anfällt, ausgelegt. Es liegt in der Eigenverantwortung der Griller, für die Sauberkeit auf den Plätzen zu sorgen. Nur so kann es auf den ausgewiesenen Flächen auch in Zukunft ein ungetrübtes Grillvergnügen geben.
Für ein entspanntes und angenehmes Miteinander sollten auf den Grillplätzen folgende Verhaltensregeln beachtet werden:
1. Der Grillplatz darf von allen Bürgern der Stadt Magdeburg und deren Gästen benutzt werden, die Nutzung ist unentgeltlich.
2. Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Benutzer haften finanziell für Schäden, die während der Benutzung an der Fläche entstehen.
3. Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
4. Der Verkauf von Waren aller Art – einschließlich der Abgabe von Getränken und Speisen – ist untersagt.
5. Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
6. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Der Grillplatz darf zwischen 22.00 und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.
7. Hunde sind an der Leine zu führen.
8. Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.
9. Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
10. Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.
***
Text: Landeshauptstadt Magdeburg
Büro des Oberbürgermeisters
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg