Ratgeber – Das neue Maklergesetz – Was ändert sich für den Mieter?

Ratgeber-24.com - Recht und Urteile - Aktuell -Berlin – Makler stöhnen auf, Mieter sind erleichtert: Das neue Maklergesetz wurde vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Mai oder 1. Juni in Kraft treten. Das Maklergesetz, auch Bestellerprinzip genannt, soll gekoppelt mit der Mietpreisbremse für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen. Zukünftig zahlen nur noch Vermieter die Maklerprovision von circa zwei Nettokaltmieten, denn es gilt: Wer bestellt, der zahlt.

Jedoch sind viele Kritiker überzeugt, dass die Maklergebühr zukünftig auf andere Art auf den Mieter umgelegt wird – ob legal oder illegal. Dr. Katharina von Knop, Geschäftsführerin von Mineko und Expertin für Immobilienrecht, klärt ratlose Mieter auf, was sich durch die zwei Gesetze für sie verändert.

Bereits im Oktober 2014 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip. Die Gesetze sollen Mieter vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Wucherpreisen und zusätzlichen Maklerprovisionen schützen. Geschätzt würden Mieter dadurch über 800 Millionen Euro jährlich an Miete und Maklergebühren einsparen. Was so gut klingt, hat allerdings auch seine Nachteile.

Des Mieters Freud, des Maklers Leid – Vermieter zur Kasse, bitte!

Der Vermieter muss die Maklerprovision deutschlandweit selbst zahlen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein – schließlich zahlt auch bei anderen Dienstleistungen oder Einkäufen derjenige die Rechnung, der bestellt hat. Bisher wurde die Maklerprovision von bis zu zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer meist vom Mieter übernommen. Versuche, die Kosten für den Makler auf andere Weise, zum Beispiel über ungerechtfertigte Abstandszahlungen für Einbauten oder Ähnliches, auf den Mieter umzulegen, sind illegal.

Wichtig zu wissen: Das Bestellerprinzip gilt nur für Vermietungen und nicht für den Verkauf von Immobilien.

Ein weiterer Vorteil für Mieter ist die Preisbremse: Die Miete darf bei Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um maximal 10 Prozent angehoben werden. Sollte die Wohnung allerdings schon über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, darf sie nicht weiter angehoben werden.

Die Schattenseite – Nachteile für Mieter

Kritiker vermuten einen boomenden Wohnungsschwarzmarkt. Viele Vermieter werden vor verdeckten Provisionen oder anderen Tricksereien trotz Illegalität nicht zurückschrecken. Fraglich ist weiterhin, ob ausreichend Kontrollen durchgeführt werden und ob Mieter in Szenebezirken sich trauen, dubiose Vermieter zu melden, um so die Chance auf den Mietvertrag verlieren. Bei illegalen Zahlungsvorschlägen sollten Wohnungssuchende den Vermieter immer auf die Neuregelung hinweisen und sich im Zweifelsfall an den Mieterverein wenden.

Mieter, die in weniger gefragten Gegenden wohnen, haben nichts von der Mietpreisbremse, denn: Die Bundesländer entscheiden selbst, wo die Wohnlage angespannt ist und legen dies für 5 Jahre fest. Spätestens bis 2020 müssen sich die Länder entschieden haben. Nach Ende der Verordnungsbefristung, im Jahr 2025, können Vermieter wieder loslegen und Mieten kräftig erhöhen – sofern kein weiteres Gesetz verabschiedet wird. Wenige Städte haben außerdem einen amtlichen Mietspiegel, an dem sich die örtliche Vergleichsmiete orientieren kann.

Der für beliebte Städte wohl größte Nachteil: Bei Neubau oder größeren Modernisierungen gilt die Mietpreisbremse nicht. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Luxussanierungen weiter vorangetrieben und Gering- oder Normalverdiener somit in die weniger beliebten Gegenden verdrängt werden.

Fazit

Inwiefern das neue Maklergesetz und die Mietpreisbremse für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und finanzielle Entlastung der Mieter sorgen, bleibt abzuwarten. Solange das Bestellerprinzip noch nicht in Kraft getreten ist und für die Übergangszeit, sollten sich Wohnungssuchende schriftlich bestätigen lassen, dass der Vermieter die Maklerprovision übernimmt.

Über MINEKO

MINEKO steht für „Mietnebenkosten“ und bietet einen qualitativ hochwertigen Service zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung durch juristische Experten. Ziel ist das komplexe Thema der Mietnebenkosten durch einen innovativen, digitalen Prozess zu vereinfachen. Jede Abrechnung wird innerhalb von 24 Stunden genauestens geprüft – ohne vorherige Anmeldung oder Abo. Die Ergebnisse werden nach der Prüfung verständlich dargestellt mit zusätzlichen Tipps und Tricks zur Nebenkostenabrechnung sowie einem personalisierten Schreiben an den Vermieter. Auf diese Weise bringt MINEKO Transparenz in den Nebenkostendschungel.

MINEKO wurde im Januar 2014 von Daniel Schlör, Chris Möller, Steffen Groß und Constantin Winkelmann gegründet. 2015 hat Dr. Katharina von Knop die Geschäftsführung übernommen. Die Experten und Anwälte von MINEKO besitzen langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Immobiliendienstleistung und des Mietrechts. Der Sitz der MINEKO GmbH ist in Berlin-Charlottenburg.

Über Dr. Katharina von Knop

Dr. Katharina von Knop ist Geschäftsführerin von MINEKO und entwickelt bereits seit ihrer Promotion Innovationen mit strategischen Problemstellungen. Als Expertin für Facility Management, Kennerin der Immobilienwelt und ehemalige Strategieberaterin für Größen des Finanzwesens, entwickelt sie mit den juristischen Experten von MINEKO neue Lösungen für mehr Transparenz in der Nebenkostenabrechnung.

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Text: Mashup Communications GmbH
Katharina Braun

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