Rheinland-Pfalz – Integration – Integrationsministerin Irene Alt: Neuregelung der Optionspflicht ist unzureichend

RLP-24 - Aus der Staatskanzlei - Aktuell -Rheinland-Pfalz / Mainz – Ab heute gilt die novellierte Form der Optionspflicht. Danach dürfen Menschen, die als Kind ausländischer Eltern aufgrund ihrer Geburt in Deutschland bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche und die ausländische Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten.

Bislang mussten sie sich nach Erreichen der Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Optionspflicht komplett abgeschafft und die doppelte Staatsbürgerschaft all jenen gewährt wird, die bisher von der Optionspflicht betroffen waren. Diese Menschen sind alle in Deutschland geboren, aufgewachsen und verwurzelt. Wir sollten sie daher als Deutsche ohne Wenn und Aber anerkennen“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt.

In Zukunft sind diejenigen von der Optionspflicht befreit, die bestimmte Kriterien erfüllen. Bei einer EU- oder einer Schweizer Staatsangehörigkeit entfällt die Optionspflicht ohne weitere Prüfung.

Alt bekräftigt ihre Forderung nach einer umfassenden Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. „Wir wollen erreichen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt ist, was die Einbürgerung attraktiver machen würde. Wir möchten aber auch die Einbürgerung selbst erleichtern und von unnötigem Ballast befreien“, führt Alt aus.

Das Integrationsministerium informiert ausführlich über die Optionspflicht unter: http://einbuergerung.rlp.de/optionspflicht/

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Text: Staatskanzlei RLP

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