
Ein Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 137 km/h um mehr als das Doppelte überschritt, muss mit einem zweimonatigen Fahrverbot, einem Bußgeld in Höhe von 440 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen.
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Text: Landespolizeipräsidium Saarland
 Pressestelle
 Mainzer Straße 134-136
 66121 Saarbrücken







