Wie erklärt sich das Verhalten von Thomas Bungert, Bürgermeister der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel ?
St.Goar – Der St. Goarer SPD Ortsvereinsvorsitzender Peter Ockenfels und der Sprecher der SPD Stadtratsfraktion Bernd Heckmann beriefen aus besonderem Anlass, den SPD Vorstand sowie die SPD Fraktionsmitglieder des Ortsbeirates der Kernstadt und des Stadtrates St. Goar zur einer außerplanmäßigen Besprechung ein. Einziges Thema, die Beratungen zum Thema „Lotsenpark am Rheinufer in St. Goar“ in den Städtischen Gremien. Auch wenn der Antrag zwischenzeitlich vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung abgelehnt wurde, sehen sich die SPD Mandatsträger bei den Beratungen durch Stadtbürgermeister Horst Vogt und dem Stadtbeigeordneten Walter Mallmann arglistig getäuscht.
Für die Ratssitzung der Stadt St. Goar am 03.11.2014 legte Stadtbürgermeister Horst Vogt den Stadtratsmitgliedern eine zu diesem Zeitpunkt bereits längst überholte Beschlussvorlage vor. Es handelt sich hierbei um den Antrag auf Förderung der Maßnahme „Lotsenpark am Rheinufer in St. Goar“ aus Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ 2014 mit einer beantragten Förderquote von 90% als Haushaltsnotgemeinde.
Gemeinsam mit dem Ersten Stadtbeigeordneten Walter Mallmann, in dessen Geschäftsbereich der Vorgang fällt, haben beide den Stadtrat auf einer Grundlage beraten und entscheiden lassen, die überhaupt nicht mehr den tatsächlichen Vorgaben entsprach. Der Beschluss wurde anschließend vom Bürgermeister Thomas Bungert zur Kenntnis genommen, es erfolgte aber kein Hinweis, dass dieser Beschluss in sich angreifbar war. Und das, obwohl die Kommunalaufsicht des Rhein-Hunsrück-Kreises die Verwaltung bereits mit Ihrem Schreiben vom 08.10.2014 aufgefordert hatte, die zuständigen Gremien über den neuen Sachverhalt zu informieren.
Im Detail :
Dem Ortsbeirat der Kernstadt St. Goar und dem Stadtrat St. Goar wurde mittels der Beschlussvorlage DS 41/2014 dargestellt, die Stadt könne für den „Lotsenpark am Rheinufer in St. Goar“ eine 90 % Förderung erhalten.
Auszug aus der Sitzungsvorlage DS 41/2014, Problembeschreibung / Begründung:
„Der Antrag wurde für eine Kommune in Haushaltsnotlage mit einem Fördersatz von 90 % gestellt. Die Bestätigung der Haushaltsnotlage durch die Kommunalaufsicht ist beantragt, liegt allerdings noch nicht vor“
Eine 90 % Förderung war aber definitiv an den Beratungstagen des Ortsbeirates (21.10.2014) und des Stadtrates (03.11.2014) nicht mehr zu erwarten.
Die Kommunalaufsichtsbehörde hatte bereits mit ihrem Schreiben vom 08.10.2014 der Verwaltung mitgeteilt, die Qualifikation der Stadt St. Goar als eine Gemeinde in Haushaltsnotlage ist nicht gegeben. Eine 90% Förderung war somit ausgeschlossen.
Auszug aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht an die Verbandsgemeindeverwaltung vom 08.10.2014 :
„Wir bitten um Kenntnisnahme, dass nach aktuellem Sachstand eine Haushaltsnotlage von uns nicht bestätigt werden kann und bitten, dies im Hinblick auf die Förderhöhe bei den Beratungen in den zuständigen Gremien zu beachten.“
Das Schreiben der Kommunalaufsicht ging am 10. Oktober 2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein, und wurde in Kopie am 16.Oktober 2014 an die Stadt St. Goar weitergeleitet.
Mit diesem Schreiben der Kommunalaufsicht stand bereits am 10. Oktober 2014 fest, dass die Stadt St. Goar keine 90% Förderung für den„Lotsenpark am Rheinufer in St. Goar“ erhalten kann. Wenn überhaupt, durfte lediglich eine Förderung von 2/3 ab diesen Zeitpunkt erwartet werden.
Diese wichtige Information wurde den Mitgliedern des Ortsbeirates und des Stadtrates vom Stadtbürgermeister Horst Vogt, Stadtbeigeordneter Walter Mallmann und Verbandsbürgermeister Thomas Bungert vorenthalten.
Selbst bei der Beratung und Beschlussfassung am 03.11.2014 im Stadtrat unterrichteten Stadtbürgermeister Horst Vogt und Stadtbeigeordneter Walter Mallmann die Ratsmitglieder nicht gemäß der Aufforderung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Beratungen wären sicherlich in beiden Gremien anders verlaufen. Gerade wegen der Vorstellung, man könne 90% der Fördermittel erhalten, wurde bei den Ratsmitgliedern eine Mehrheit erzeugt.
Der SPD Fraktionssprecher Bernd Heckmann wendet sich deshalb an die Kommunalaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung in Simmern:
Die SPD Fraktion im Stadtrat der Ortsgemeinde St. Goar ist empört über das Verhalten der Verantwortlichen von Stadt und Verbandsgemeinde gegenüber dem Rat. Insofern wird die Aufsichtsbehörde, hier Kreisverwaltung (§118 Gemeindeordnung) angerufen mit der ausdrücklichen Bitte
gem. §§ 120 ff. Gemeindeordnung festzustellen, dass die verantwortlichen Vertreter der Verwaltung, hier insbesondere Stadtbürgermeister Horst Vogt, Stadtbeigeordneter Walter Mallmann und Verbandsbürgermeister Thomas Bungert, den Stadtrat auf einer Sachlage haben beraten und entscheiden lassen die überhaupt nicht mehr den tatsächlichen Vorgaben entsprach. Es soll festgestellt werden, dass damit der getroffene Stadtratsbeschluss in rechtswidriger Weise zustande kam.
An der vorbeantragten Feststellungen hat die SPD Fraktion (und im Übrigen der gesamte Stadtrat) ein rechtliches Interesse. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Tagesordnungspunkt auf einer sachlichen Grundlage beraten wird, die längst überholt ist und dem begehrten Ziel – hier 90 % der Förderung – gar nicht mehr entsprechen konnte. Das Vertrauen in eine korrekte Amtsführung muss auf diese Weise Schaden nehmen. Zur politischen Hygiene ist es deshalb notwendig, dass die Aufsichtsbehörde die entsprechenden Feststellungen trifft.
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Text: SPD St. Goar – Peter Ockenfels
Ortsvereinsvorsitzender
56329 St. Goar