Stadt Hanau – „Seit Jahren geübte und nicht beanstandete Praxis“ – OB Kaminsky widerspricht Kritik an Zuteilung der Wahlplakatflächen

Hessen-Tageblatt - Presseportal - Hanau -Stadt Hanau – „Eigentlich sollte Dr. Ralf-Rainer Piesold die Regeln kennen, denn sie sind seit vielen Jahrzehnten unverändert“, kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky die Kritik des FDP-Bundestagsabgeordneten an der vermeintlichen Benachteiligung seiner Partei bei der Zuteilung der Wahlplakatflächen. Piesold hatte öffentlich moniert, dass die Stadt die Liberalen ungerecht behandelt habe, indem sie diesen lediglich 15 Plätze zugewiesen habe, während CDU, SPD, Grüne und Linke jeweils auf 35 Flächen plakatieren dürften.

Fakt ist nach den Worten des OB jedoch, dass bereits seit Jahrzehnten in Hanau im Vorfeld von Wahlen städtische Wahlplakattafeln aufgestellt würden, auf denen die zugelassenen Träger der Wahlvorschläge ab sechs Wochen vor einer Wahl werben dürfen. „Dies wird ebenso wie die genauen Standorte für diese Tafeln vor jeder Wahl durch Magistratsbeschluss festgelegt.“ Im konkreten Fall wurde dieser am 3. Juli gefasst.

Zur bevorstehenden Bundestagswahl stehen insgesamt 35 Standorte mit jeweils 10 Werbetafeln zur Verfügung, die vom 14. August an genutzt werden dürfen. Die konkrete Verteilung der Werbetafeln wurde allen Betroffenen Anfang August bekannt gegeben.

Im Wahlkreis Hanau sind zur Bundestagswahl insgesamt 18 Wahlvorschläge zugelassen. Im Rahmen der Gleichbehandlung und zur Wahrung der Chancengleichheit wird allen 18 Wahlvorschlägen die Möglichkeit gegeben, auf den städtischen Tafeln zu werben. Da jedoch aufgrund der Beschränkung der Standorte und Anzahl der Tafeln nicht alle 18 Wahlvorschläge an einem Standort werben können, ist es nach den Worten des Oberbürgermeisters in Hanau seit Jahrzehnten geübte Praxis, dass die Parteien oder Wählergruppen, die bereits in dem zu wählenden Parlament oder Vertretungskörperschaft vertreten sind, an jedem Standort werben dürfen, während die übrigen Wahlvorschläge auf die Tafeln gleichmäßig verteilt werden.

Dieses Procedere wurde auch zur Bundestagswahl 2017 angewandt. Da die FDP derzeit nicht im Bundestag vertreten sei, erhalte sie nicht an jedem der 35 Standorte eine Werbemöglichkeit. Im Zuge der gleichmäßigen Verteilung der Tafeln habe die FDP an 15 Standorten die Möglichkeit bekommen, mit ihren Plakaten zu werben.

Zusätzlich zu den Flächen auf städtischen Werbetafeln hat jede Partei und damit auch die FDP die Möglichkeit, durch Dreieckständer oder Hohlraumplakate an Lichtmasten zu werben, erinnert OB Kaminsky an eine Allgemeinverfügung vom 31. Juli 2017, die ebenfalls allen Parteien und Wählergruppen bekannt ist. An diesen Standorten gebe es auch keine zahlenmäßige Beschränkung der Werbemöglichkeiten.

„Sollte ein Kandidat oder eine Partei trotz allem mit dieser – seit Jahren geübten und nicht beanstandeten Praxis – nicht einverstanden sein, so steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Frankfurt offen“, so der Oberbürgermeister abschließend.

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Autor: Team Hessen-Tageblatt