Mainz – Silvester: Warnung vom LKA vor illegalem Feuerwerk

Ratgeber-24.com - Bunter Ratgeber - Aktuell -Mainz (RLP) – Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt ausdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper, da dies mit enormen Risiken verbunden ist. Immer wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu schweren Verletzungen und Unfällen, die nur aufgrund des unsachgemäßen Umgangs mit Pyrotechnik oder mit nicht zugelassener Pyrotechnik passieren.

Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt die Pyrotechnik häufig nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern kann auf den Seiten der einschlägigen Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht. Denn: Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher ist bereits die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und auch das Verwenden strafbar.

Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle ab dem 1.10.2009 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen sowie die von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) vorgegebene Identifikationsnummer aufweisen müssen.
Pyrotechnische Gegenstände, die bereits vor dem 1.10.2009 zugelassen wurden, können bis zum Jahr 2017 weiterhin die von der BAM erteilte Zulassungsnummer tragen.

Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten!

Hauptsächlich bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Selbst kleine Mengen können – bei unsachgemäßer Handhabung – eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren können zum Beispiel durch Abdichtungsmaterialien der Pyrotechnik entstehen, die bei der Explosion gefährliche Splitter bilden.

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Herausgebende Stelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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Autor: Team Hessen-Tageblatt