
Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden. Gefördert werden ausschließlich Lizenzen, die bei Vorlage für das Jahr 2015 gültig sind.
Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Sportamtes gerne zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Anträge können die Vereine auch im Internet unter www.bayreuth.de abrufen.
***
Text: Stadt Bayreuth








