Koblenz – Hinweis zur Schulbuchausleihe 2015/2016: Antragsfrist endet am 16. März

RLP-24 - Koblenz - Aktuell -Koblenz – Familien, die an der kostenfreien Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den entsprechenden Antrag bis zum 16. März stellen.

Der Antrag wird genehmigt, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze unterschritten wird. Dies müssen die Eltern durch Kopien entsprechender Bescheide (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld etc.) belegen.

Die Antragsvordrucke erhalten Eltern in der Schule. Die unterschriebenen Anträge können per Post zugesandt oder persönlich bei der Stadtverwaltung Koblenz, Kultur- und Schulverwaltungsamt, Abteilung Schülerbezogene Leistungen, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz, abgegeben werden.

Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Kopie der zutreffenden Einkommensnachweise können entgegen genommen werden. Originalunterlagen können nicht zurückgesandt oder kopiert werden.

Die Anträge können auch über die Schulen eingereicht werden, müssen aber zur Einhaltung des Datenschutzes in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.

Die Antragsfrist endet am 16. März 2015. Schülerinnen und Schüler deren Anträge erst nach dem 16. März eingehen, erhalten ihre Buchpakete aus organisatorischen Gründen erst 4 bis 6 Wochen nach Schulbeginn.

Ausnahmen von der Frist sind:

– Schulwechsel
– Zuzug aus einem anderen Bundesland
– Neuanmeldung an der Schule
In den oben genannten Fällen verlängert sich die Frist um zwei Wochen ab dem Tag des Geschehens.

Informationen über den Termin und den Ort der Bücherausgabe erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultur- und Schulverwaltungsamtes zur Verfügung:

0261 129 -1917 (Buchstaben A – C),
0261 129 -1918 (Buchstaben E, I – P, Z),
0261 129 -1920 (Buchstaben D, F, G, H, Q)
0261 129 -1928 (Buchstaben R – Y)

Die Öffnungszeiten lauten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 08.30 – 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr. Mittwochs sind die Büros zur Antragsbearbeitung geschlossen. In begründeten Ausnahmefällen können unter der Telefonnummer 0261 129-1915 auch Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.

Soweit die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird, besteht im Zeitraum 02.06. – 03.07.2015 die Möglichkeit zur Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr gegeben. Entsprechende Informationen erhält man ab dem 02.06.2015 von der besuchten Schule.

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Text: Stadt Koblenz

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