Das Gesundheitsamt rät: Versäumte Masernimpfungen schnell nachholen!
Frankfurt am Main – Masern-Ausbruch: (kus) Am 25. Januar 2017 wurden am Friedrich-Dessauer-Gymnasium durch das Gesundheitsamt der Stadt die Impfausweise von 778 Schülern sowie 147 Lehrkräften kontrolliert, weil zwei Frankfurter Brüder im Alter von 15 und 17 Jahren Mitte Januar an Masern erkrankten, nachdem sie an einer Skifreizeit teilgenommen und danach das Gymnasium wieder besucht hatten.
Die Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Erkrankte sind bereits einige Tage vor Symptombeginn hoch ansteckend und können selbst bei sehr flüchtigen Kontakten, beim Sprechen, Husten und Niesen diese Infektionserkrankung übertragen. Zu den gefürchteten schweren Komplikationen gehören Lungen- oder Gehirnentzündungen, die zu dauerhaften Folgeschäden führen und in seltenen Fällen auch tödlich verlaufen können.
„Dass es in der Folge bislang zu lediglich sechs weiteren Erkrankungen unter den Schülern am Friedrich-Dessauer-Gymnasium gekommen ist“, so Gesundheitsdezernent Stefan Majer, „ist dem unverzüglichen Handeln unseres Gesundheitsamtes und der schnellen Ermittlung von möglichen Kontaktpersonen zu verdanken.“
Im Rahmen der Kontrolle wurde für alle nach 1970 Geborenen die zweimalige Impfung als Nachweis für die Immunität oder eine ärztliche Bescheinigung über die durchgemachte Erkrankung gefordert. In Einzelfällen konnte die Immunität auch durch einen schützenden Antikörpertiter belegt werden. Bei unzureichenden Impfungen oder fehlendem Nachweis einer Impfdokumentation wurden Schulbesuchsverbote für Schüler beziehungsweise Tätigkeitsverbote für Lehrer ausgesprochen. Diese konnten wieder aufgehoben werden, sobald die Impfung nachgeholt oder die Dokumentation des Impfschutzes nachgereicht wurde.
Stadtrat Majer rät zu einem Blick in die eigenen Impfunterlagen: „Um eine anhaltende Weiterverbreitung der Masern zu verhindern, empfehlen wir im Einklang mit der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) dringend allen Bürgern, ihre Masernimmunität zu überprüfen und mögliche Impflücken rasch zu schließen.“
Die Impfung sollte mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von 11-14 Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen bei nicht erfolgter und nur einmaliger Impfung insgesamt zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln im Mindestabstand von vier Wochen erhalten.
Für Personen, die älter sind als 18 Jahre und die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff empfohlen, sofern sie bislang keine Masern-Impfung erhalten haben. Dies gilt genauso für dieselbe Personengruppe mit unklarem Impfstatus oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.