Rund 400.000 Euro für Modernisierung des Wohnungsbestandes.

Mit dem „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes“ ist beispielsweise die energetische Modernisierung zur Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlungen von Gewerbe zu Wohnen förderfähig. Fördervoraussetzung für energetische Modernisierungen ist die nach einer Vor-Ort-Energieberatung nachgewiesene Verbesserung des energetischen Standards über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Bestandsbauten hinaus. Die Miethöhe nach der Modernisierung ist durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt, wobei höchstens von mittleren Wohnlagen auszugehen ist. Die geförderten Wohnungen müssen dauerhaft als Wohnraum erhalten bleiben.
Weitere Informationen zu den städtischen Programmen der Wohnungsbauförderung finden sich unter https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de im Internet.








