
Das Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger aus Geisenheim sowie dem gesamten Rheingau.
Neben Auskunft und Beratung gehört auch das Ausfüllen von Antragsformularen z.B. im Bereich des sozialen Entschädigungsgesetzes, des Schwerbehindertengesetzes sowie des Elternzeitgesetzes zum Angebot.
Wenn vorhandene Akten mitgebracht werden sollen, sind Voranmeldungen beim Sozialamt, Rathaus Geisenheim, Zimmer 105, unter der Telefon-Nr. 06722 / 701139 oder per e-mail ursula.nappert@geisenheim.de sowie über das Versorgungsamt Wiesbaden unter der Ruf-Nr. 0611 / 71570 möglich.
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Text: Stadt Geisenheim






